Eine geringfügig beschäftigte soll am 15.d.M. in Vollzeit übernommen werden. Am 12. d.M. teilte siew dem AG die Schwangerschaft mit. Es wurde vorher der Arbeitsvertrag schriftlich niedergelegt. Ist eine Einstellung zu verhindern oder tritt hier schon der Mutterschutz in Kraft.
Es existiert ein geschlossener Arbeitsvertrag, und der der ist während einer Schwangerschaft ordentlich so gut wie nicht kündbar.
Ebenfalls ohne Anrede und Gruß
hi,
Es sei denn, sie ist erst im 1. Monat. dann kanns doch mal heikel werden.^^
Wurde der AV für die Vollzeitstelle nur befristet abgeschlossen, ist der AG jedoch nicht gehindert die Befristung auslaufen zu lassen.
Gruß
Dan
Heike(l)?
Hallo
Es sei denn, sie ist erst im 1. Monat. dann kanns doch mal
heikel werden.^^
Ich bin jetzt schon gespannt wie ein Flitzebogen auf die Begründung, weshalb es dann da heikel werden könnte.
Oder könnte es eine „Heike“ werden? Wenn Du das meintest, will ich nichts gesagt haben. Jeder kann sich mal vertippen.
Gruß,
LeoLo
Bullshit
ohne weiteren Text, da es nicht lohnt
PLONK
heikel mit Heike
Hallo,
nein, mit Heike wirds hoffentlich nicht heikel.^^
Ich bin jetzt schon gespannt wie ein Flitzebogen auf die
Begründung, weshalb es dann da heikel werden könnte.
Wenn die Kündigung in den Beginn der Schwangerschaft fällt, kann in Extremfällen die Rückberechnung des Zeugungstermins zum Ergebnis führen, dass bei Zugang der Kündigung noch keine Schwangerschaft vorlag.
Entweder, weil die üblich angesetzten 280 Tage, zwar bereits eine großzügige Berechnung, doch im konkreten Fall nicht ausreichend sind.
Oder wenn ein Gericht eine der anderen weniger günstigen Berechnugnsgrundlagen heranzieht, weil es vermutet, die Schwangerschaft sei herbeigeführt worden, um des Kündigungsschutzes willen.
Gruß
Dan
Hilfe
Sag mal, liest Du eigentlich die Dinge, auf die Du Deinen Sermon niederprasseln lässt, bevor Du es machst?
In der Ursprungsfrage ist überhaupt noch keine Rede von einer Kündigung, es wird nach einem Kündigungsschutz gefragt, der mit der Schwangerschaft EINTRITT!
Zu dem restlichen Blödsinn (Befristung und Möglichkeit der Kündigung, weil die Schwangerschaft der Grund für den Kündigungsschutz ist) äußere ich mich besser mal nicht …
Man man man
Ach Guido…
der alte Charmeur schlägt wieder zu…^^
Wie wärs mit wenigstens ein bisschen Gehalt in deinem Beitrag, und etwas weniger Platitüden?
Gruß
Dan
Hallo
Daß damit das Thema um 100% verfehlt wurde, hast Du inzwischen aber bemerkt, hm?
Gruß,
LeoLo
Leseverständnisproblem?
Wie wärs mit wenigstens ein bisschen Gehalt in deinem Beitrag,
und etwas weniger Platitüden?
Was genau in meiner letzten Antwort muss ich Dir wie einem 4-jährigen erklären, damit auch Du es verstehst?