Geringfügig + Honorarbasis

Angenommen eine österreichische Studentin arbeitet bei einem Nachhilfeinstitut auf Honorarbasis und verdient dort 100 € bis 300 € im Monat. Da sie sehr fleißig ist arbeitet sie zusätzlich noch geringfügig in einem Kaffee, wo sie genau die Geringfügigkeitsgrenze verdient. Hat sie bezüglich der Einkommensteuer bzw. der Versicherung etwas zu beachten oder kann sie ihr Leben unbeschwert weiterführen?

Sorry für die kindische Ausdrucksweise, aber ich finde so versteht man den Sachverhalt am besten! :smile:

Sorry, aber hier ist irgendwo der Wurm drin. Ich bekomme immer wieder Steuerfragen. Ich bin aber Techniker, nicht Steuerfachangestellter. Ich weiß nicht wo da etwas falsch läuft. Die Tatsache dass ich mal selbstständig tätig war, macht mich doch nicht zum Steuerexperten. Ich kann nur vom „gesunden Menschenverstand“ ausgehen, und dieser sagt: alles ist anzugeben!

Verdienste bis 400,-€ sollten in der Regel abgabenfrei sein, auch wenn das Geld bei verschiedenen Arbeitgebern verdient wird. Jedoch sind hierbei wie üblich die unterschiedlichsten Bedingungen (Selbstständige Arbeit, Gewerbe etc.) zu beachten. Am einfachsten bei der zuständigen Finanzbehörde (Wohnort oder Arbeitsort, Meldeort?) nachfragen.

Hallo,

hiermit kenne ich mich leider nicht aus - sorry…

Trotzdem liebe Grüße

Für die Einkommensteuer sind nur die Honorarzahlungen relevant. Aus eigener Erfahrung weißich, daß die Honorare vom Auftraggeber an das Finanzamt gemeldet werden müssen.

Der Minijob muß nur bei Bafög-Antrag, Grundsicherung ("Hartz IV) oder Sozialhilfe usw. angeben werden.