Hallo,
bis Dezember bin ich noch Ich-AGler. Da mir die Krankenversicherung zu teuer ist, möchte ich in die Familienversicherung wechseln, aus dem Grunde dann nur noch auf geringfügiger Basis weitermachen. Wieviel Gewinn bzw. Stunden darf ich dann im Monat haben? Muss ich das dem Gewerbeamt auch mitteilen?
Danke
Hallo denen ist es egal, das interessiert nur die Krankenkasse und vielleicht noch das Finanzamt (wegen den geringen Einkünften, kann sein, dass sie da mal nachfragen).
du darfst nicht mehr als 11-15 Std die Woche (unterscheidet sich nach Kasse) arbeiten, für die Einnahmen gibt es erst mal keine direkte Obergrenze. Dass heißt wenn du mal eine Woche innerhalb der 15 Std wegen Superauftrag 15000 verdienst und in der nächsten Wochen wegen eher Gefälligkeit nur 15 Eu, dann wird das am Ende des Jahres aufgerechnet. Und erst am Ende des Jahres darfst du eine bestimmten Betrag nicht übersteigen. Solltest du es doch tun, wirst du fürs nächste Jahr in eine höhere Stufe eingestuft.
Also wenn da so ein Superauftrag anliegt, dann lieber gleich vorher denen Bescheid sagen, dann kommst du augenblicklich in die höhere Klasse und nicht erst, wenn nur noch wieder Kleinaufträge kommen.
Und vor allem in dem Fall was zurücklegen.
Ansonsten solltest du eben mal bei 2 oder 3 KAssen anfragen (Deine zuletzt!)wie die es so handhaben, wor die Grenzen liegen. Ansonsten gibt es neben der Famielversicherung + NEbenselbstständigkeit auch noch Arbeislos ohne Bezug und nebenberuflich selbstständig, da sind die Beiträge etwas günstiger als die Ich AGlerbeiträge (Klasse 801 oder 601 bin grad nicht sicher mit der ersten Zahl)Da hilft dir sicher der Günther im Versicherungsbrett.
Gruß Susanne
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Servus,
darüber, ob ein Selbständiger mit geringen Erträgen über seinen Ehegatten „Hauptverdiener“ gesetzlich krankenversichert sein kann, entscheiden nicht die Krankenkassen, sondern der Gesetzgeber. Die Grenzen sind für alle gleich, unabhängig von der KK.
Es gibt zwei Einkommensgrenzen:
Die allgemeine (wird jährlich angepasst) Grenze von (2007) 350 € /Monat. Und dann noch die gleiche wie für „Minijobber“ gem. § 8 SGB IV, welcher auch einen wenig populären Absatz II hat: 400 €/Monat, wenn keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt werden, der Umfang der selbständigen Tätigkeit weniger als 18 h/Woche ausmacht und der Selbständige nicht wegen anderer Vorschriften z.B. in der KSK pflichtversichert ist.
Schöne Grüße
MM
Moin
Und wieder mal hälst du dich an die Gesetzestexte und ich berichte von der Praxis. Es gibt nämlich auch Kassen, die bereits ab 15 Std die Woche jemanden für voll Berufstätig klassifizieren und damit einen eigenen Beitrag fordern oder falls Familienversicherung nicht die Frage ist, sondern eh freiwillige Versicherung in der geringsten Klasse vorliegt, eben den nächst höheren Beitrag zumindest androhen (meine zB. …erst gestern wieder… die ist grün mit B davor. und ja sie fragte nach 15 Std! Zahlen lassen sich ja leider nicht groß schreiben).
Und ebenfalls aus der Praxis ist die Art der Abrechnung, denn es wird entweder monatlich oder jährlich abgerechnet, und wenn man höhere Einnahmen hatte, muss man eben auch höhere Beiträge bezahlen. Doch es ist durch die jährliche Abrechnung, die im allgemeinen ca. ein halbes Jahr nach Jahreabschluß erfolgt schon so, das der Durchschnitt zählt und nicht jeder einzelne Monat, insbes. bei den nebenberuflichen Selbständigkeiten, da lohnt eine monatliche Abrechnung nicht. Und wenn man dann nicht rechtzeitig etwas zurückgelegt hat oder bereits vorher der Kasse bescheid sagt, kanns unangenehm werden (sprich NAchzahlung von Geld dass womöglich schon ausgegeben ist oder Beitragsforderungen ab sofort, auch wenn es nur mal einen Zufallstreffer gab und das aktuelle Jahr wieder mau ist bzw. im Rahmen liegt).
Bei der Jährlichen Abrechnung hat man aber den Vorteil, dass eben umgeschlagen wird (alles durch 12), so dass auch Läden wo mal etwas mehr und sonst nur Kleckerkram zusammenkommt, die Chance haben günstig versichert zu bleiben (Familie oder freiwillige niedrigster Satz). Bsp: einmal 1000 Eu und sonst jeden Monat 50 Eu macht am Ende ein monatlichen Einkommen von unter 130 Eu und ist damit für die KV ok, sofern man eben durchschnittlich! unter den 15 Std bleibt.
Das können nicht nur Bilder (ab und an mal ein Verkauf) von KSV -versicherten sein, sondern zB. auch Gelder die durch den Verkauf einer Erfindung(nennen wir es mal Ing-Leistung) flossen oder der besonders gute Verkauf von einer Ware (zB. jemand der ein kleines TB-Antiquariat/Flohmarktstand hat, bekommt eine weitere Ausgabe einer Gutenbergbibel bzw. ein ähnlich altes Stück im Rahmen einer Haushaltsauflösung für nahezu lau und kann sie mit hohen Gewinn verkaufen, soll ja vorkommen), also durchaus Dinge, die nicht KSV-tauglich sind.
Ok, auch wenn bei einer Gutenbergbibel vermutlich soviel fließt, dass man die nächsten 30 Jahre die Ärzte auch nach BAT (bar auf Tatze) bezahlen kann und sich um KV-Beiträge keine Sorgen mehr zu machen braucht. 
Gruß Susanne
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