geringfügig selbständig + 400 Euro-Job?

Hallo Fachleute,

man nehme mal an, dass Frau B. geringfügig selbständig tätig ist und deshalb unter der 400 Euro-Grenze bleibt.

Wie ist es nun wenn Frau B. zusätzlich zu ihrer geringfügigen Selbständigkeit nun einen Job mit Lohnsteuerkarte auf 400-Euro-(Basis) annimmt. Kann sie das so machen? Wie ist das steuerrechtlich zu sehen?

LG

Das kann man prinzipiell machen, weil eine Selbständigkeit was anderes ist wie ein 400€ JOB.

Wenn der 400€ Job auf Lohnsteuerkarte abgerechnet wird und nicht pauschal versteuert, dan könnte es sein, dass man ein paar Euro Einkommensteuer zahlen muss.

Lohn 12 Monate a 400 @ = 4.800 €
Selbständig 12 Monate a 400 = 4.800 €
Summe = 9.600 €
Einkommensteuer zahlt man ab ca. 8.000 €. Man kann aber die Krankenvers. noch absetzen was hier nicht berücksichtigt ist. Was ich damit sagen will: Das kann knapp werden.

Gruß

Jörg

Salve
400 € auf Lohnsteuerkarte hat nix mit Aushilfslohn zu tun!
echter Aushilfslohn wird pauschal besteuert und Ende,
d.h er kommt nicht in die Jahresteuererklärung
Grundfreibetrag 2008 ist 7.664, Arbeitnehmerfreibetrag 920 €
macht 8.584 steuerfrei

bei Lohn auf Karte fällt also Steuer an, wenn Gewinn (nicht Umsatz) aus selbständiger Tätigkeit und Lohn insgesamt 8.584 nicht übersteigen

bei pauschal versteuertem Arbeitslohn kann der Gewinn allein 7.664 betragen ohne dass Einkommensteuer anfällt

nur ganz grob, Sonderausgaben wie bestimmte Versicherungsbeiträge mindern das stpfl Einkommen zusätzlich

mfg