geringfügig Selbstständige mit Angestellten?

Wenn meine GKV mich als geringfügig Selbstständig einstuft, darf ich / bzw. meine Firma dann eine Aushilfe im Minijob einstellen?? Oder werde ich dann sofort als hauptberuflich selbstständig eingestuft??

Hallo Beate,

diese Frage kann ich dir leider nicht beantworten.
Vielleicht versuchst du es einmal mit folgender, kostenloser Info-Hotline: 08000117722.
Ich wünsche dir viel Glück und ein sonniges WE.

GlG Johnny

Garantie möchte ich nicht abgeben, aber würde m.E. nicht der Fall sein. Ich hatte selbst mal eine geringfügige Selbständigkeit neben einer Angestelltentätigkeit und eine Minijobberin eingestellt - war kein Problem. Meines Wissens ist eine magische Grenze eine wöchentliche Arbeitszeit von 18 Stunden für die Selbständigkeit - die solltest Du nicht überschreiten. Ansonsten müsstest Du noch weiter Infos geben - bist Du angestellt, arbeitslos, Rentner, Schüler?

Viel Glück

Thomas1710

Wenn meine GKV mich als geringfügig Selbstständig einstuft,
darf ich / bzw. meine Firma dann eine Aushilfe im Minijob
einstellen?? Oder werde ich dann sofort als hauptberuflich
selbstständig eingestuft??

Hallo beate,
solange Du nur eine 400 EURO Kraft hast, spricht nichts dagegen die geringf. selbständig zu belassen.
Erst wenn Du jemanden über 400 EURO anstellst oder mehrere Minijobber (die zusammen über 400 EURO kommen) hast, dann wirst du als hauptberuflich selbständig erwerbstätig gesehen. Dann überwiegt die Arbeitgeberfunktion.

Gruß
Nadine

Wenn meine GKV mich als geringfügig Selbstständig einstuft,
darf ich / bzw. meine Firma dann eine Aushilfe im Minijob
einstellen?? Oder werde ich dann sofort als hauptberuflich
selbstständig eingestuft??