Hallo guten Morgen,
ich habe die Möglichkeit, demnächst einige Stunden zu arbeiten, und zwar 2 Mal die Woche ungefähr 3-4 Stunden. Es kann aber auch sein, dass es 3 oder auch 4 Mal so viele werden oder aber auch weniger. Das hängt dann immer von der aktuellen Auftragslage der Firma ab.
Muss ich irgendwo diese Stunden anmelden? Oder hat das der Arbeitgeber zu tun? Meines Wissens doch der, oder?
Danke!
nenkaj
Hallo,
es handelt sich hier wahrscheinlich um eine geringfügige Beschäftigung. In diesem Falkle obliegt die Meldepflicht allein dem Arbeitgeber.
Diue Meldung erfolgt bei der Bundesknappschaft. Der Arbeitgeber
muss dort einen Pauschalbeitrag hin zahlen, der in voller Höhe von ihm
zu tragen ist. Du kannst, wenn du das so willst einen Aufschlag zur
Rentenversicherung leisten, der natürlich dann von Dir selbst zu tragen
wäre.
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Günther,
danke! Der Aufschlag ist dann sicher abhängig vom jeweiligen Verdienst?!
nenkaj
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Hallo,
ja und nein - Die Höhe des Aufschlags richtet sich zwar nach deinem
Berdienst, also nach max. 400,00€ - der Sinn ist aber ein anderer.
Bei der Pauschalzahlung durch den Arbeitgeber wird dein Rentenkonto
bei der Rentenversicherung nicht tangiert. Wenn Du allerdings den
Aufschlag zahlst, dann tust Du was für deine Rente.
Ob das sinnvoll ist, das ist eine andere Frage bei der Lage der
Rentenversicherung z.Zt.
Gruss
Günter Czauderna