Ich übe einen Vollzeitjob aus und mache nebenbei einen 400 euro job. im november und dezember kam es aus betrieblichen gründen dazu das ich gefagt wurde ob ich mehr stunden machen konnte. ich machte dann die doppelten stunde und verdiente ca. 800 statt den 400 euro die aber über Steuerklasse 6 versteuert wurden. Und auch Sozialversicherungsbeträge wurden bezahlt.
Die Frage ist die gibts nicht eine Regelung das man zwei mal im Jahr auch mehr als die 400 Euro verdienen darf, wenn das ganze unvorhersehbar geschieht und ein besonderer Grund vorliegt. und halt brutto gleich netto verdient. Hierbei dürfte doch auch die 4800 euro grenze keine rolle spielen oder sehe ich das falsch? wenn ich richtig liege an wen kann ich mich wenden, da ich ja dann Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeträge umsonst gezahlt habe?
Guten Morgen,
richtig, 2x im Jahr darf man wegen unvorhersehrbarer Gründen über 400 € ohne Obergrenze hinzuverdienen. Diese Gründe können wegen Krankheit, saisonbed. Aufträge usw. eintreten. Ihr AG hätte Ihnen den Lohn über die 400 € Regelung ausbezahlen können, die Abrechnung über Steuerklasse 6 ist unsinnig. Sie können bei der Steuererklärung die zuviel bezahlten Steuer geltend machen.
Für die Zukunft sprechen Sie die Abrechnungsart vorher mit dem AG ab.
Schönes WE
Trotzkopf
danke für ihre antwort.
mir war das bewusst aber mein arbeitgeber hat das leider verneint. und jetzt ist die frage ob ich die krankenversicherungsbeträge auch zurückfordern kann.
gruss
Hallo,
ich denke: Nein
Aber fragen Sie hierzu einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Oder rufen Sie Ihre Krankenkasse an, die können Ihnen bestimmt Auskunft geben. Das Finanzamt hilft in solchen Fällen auch gerne, nur Mut und fragen.
Viel Erfolg
Trotzkopf