Nein!
Der AG muss die geringfügige Beschäftigung nicht in ein steuerpflichtiges Beschäftigungsverhältnis wandeln.
Wenn Ihre Freundin einen sog. Volltimejob annimmt - egal ob bei dem jetzigen oder bei einen anderen AG - kann sie als Nebenbeschäftigung noch zusätzlich eine geringfügige Arbeit ausüben.
Das heißt: wenn die vereinbarten Bedingungen der jetzigen Beschäftigungim gegenseitigen Einvernehmen geändert werden - also z.B.: mehr Stunden; ein anderes Aufgabengebiet/andere Tätigkeit als bisher vereinbart usw. - dann könnte Ihre Freundin von Vornherein auf eine Vollbeschäftigung orientieren.
Letztendlich bleibt dem AG aber die Möglichkeit offen, den jetzigen Job auch in eine steuerpflichtige Vollbeschäftigung zu ändern.
Fazit: der AG kann, muss aber nicht.
Insofern stimmt auch die Auskunft des Personalbüros.
Ich hoffe damit weitergeholfen zu haben.
Viel Erfolg beim Verhandeln mit dem AG.
eine seit Jahren in einem Unternehmen
als geringfügig Beschäftigte würde gerne eine steuerpflichtige Arbeit haben, aber ihr
Arbeitergeber will das nicht.
Muss er Sie fest einstellen?