Geringfügige Beschäftigung

Kann man in einem Unternehmen, in dem man angestellt ist, zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung annehmen?

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Viele Grüße… siebengebirgler

Kann man in einem Unternehmen, in dem man angestellt ist,zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung annehmen?

Prinzipiell Ja!
Aber das macht keinen Sinn, denn alle Beschäftigungen bei ein und denselben AG sind als eine Einheit zu betrachten.
Die geringfügige Beschäftigung wäre somit eine zusätzliche Tätigkeit und wie der Hauptjob soz.-vers.- und steuerrechtlich abzurechnen.
Um bis zu 450,- Euro monatl. hinzuzuverdienen unbedingt bei einem anderen Anbieter eine sog. Nebentätigkeit ausüben.

ppmasch