geringfügige Beschäftigung

Hallo,
ein Existenzgründer möchte einen Arbeitslosen für zwischen 4 und 8 Stunden in der Woche beschäftigen. Das Ganze voraussichtlich für 2 Monate befristet.
Was muss er wo anmelden. Bitte Schritt für Schritt da er keine Ahnung von diesen Dingen hat.

Gruss Netti

Hallo Netti,
der Existenzgründer hat doch sicher einen Steueberater zur Seite, der ihm in jedem Fall im Rahmen seiner Beratertätigkeit die derzeit richtigen Schritte zur Anmeldung eines Mitarbeiters zur Kenntnis gibt.
Ich selbst habe vor vielen Jahren eine eigene Firma gegründet und der wichtigste Ansprechpartner in vielen Fragen war für mich mein Steuerberater. Ich hoffe, dass ich dem Existenzgründer weiterhelfen konnte.
Gruss Erika

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Ich hoffe, dass ich dem
Existenzgründer weiterhelfen konnte.
Gruss Erika

Hallo Erika,
der Existenzgründer macht aus Kostengründen seine Steuererklärung selbst.
Daher geht er nicht zum Steuerberater.

Gruss Netti

Hallo Netti.

Als erstes benötigt der Existenzgründer eine Betriebsnummer. Dann muß der Arbeitsumfang und der Umfang der Vergütung fest stehen. Danach ist der sozialversicherungsrechtliche Status (in jedem Zweig getrennt) des Beschäftigten fest zu legen und man kann entscheiden ob eine geringfügig entlohnte oder kurzfristige Beschäftigung vorliegt (die Besonderheiten lassen wir der Einfachheit halber mal aussen vor). Dann muß eine elektronische Anmeldung und eine entsprechende Beitragsnachweisung vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt bei der Minijob-Zentrale in Essen. Im übrigen muß man sich überlegen, wie man steuerlich verfahren will…

Gruß
G. Stopka

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