Geringfügige Beschäftigung

Moin,

angenommen Person A arbeitet Vollzeit (StKl 3) und Person B interessiert sich für eine geringfügige Beschäftigung (400EUR-Job), beide verheiratet.

Person B arbeitet zur Probe, ein Vertrag kommt zu dem Zeitpunkt noch nicht zustande, die Probearbeitszeit wird aber entsprechend vergütet. Ein Vertrag kommt erst Monate später zustande, aber noch im selben Jahr.

Frage 1: Wie sind die Einnahmen von Person B in der gemeinsamen Steuererklärung anzugeben?

Frage 2: Werden diese Einnahmen - wie bei der Art Job üblich - nicht weiter besteuert, oder muss - weil der Vertrag erstspäter geschlossen wird - das voll versteuert werden?

Frage 3: Macht es einen Unterschied, ob der Vertrag im selben Jahr wie die Probearbeit zustande kommt oder erst im darauffolgenden Jahr?

Vielen Dank,
-Efchen

angenommen Person A arbeitet Vollzeit (StKl 3) und Person B
interessiert sich für eine geringfügige Beschäftigung
(400EUR-Job), beide verheiratet.

Person B arbeitet zur Probe, ein Vertrag kommt zu dem
Zeitpunkt noch nicht zustande, die Probearbeitszeit wird aber
entsprechend vergütet. Ein Vertrag kommt erst Monate später
zustande, aber noch im selben Jahr.

Frage 1: Wie sind die Einnahmen von Person B in der
gemeinsamen Steuererklärung anzugeben?

Wenn mit pauschaler Lohnsteuer versteuert - gar nicht;
wenn normal versteuert - Anlage N - Einnahmen aus nichtselbständiger Arbeit

Frage 2: Werden diese Einnahmen - wie bei der Art Job üblich -
nicht weiter besteuert, oder muß - weil der Vertrag
erstspäter geschlossen wird - das voll versteuert werden?

Nein, es zählt allein die Höhe (und der Zufluß) der Vergütung. Ggf. gibt es ja einen mündlichen Vertrag…

Frage 3: Macht es einen Unterschied, ob der Vertrag im selben
Jahr wie die Probearbeit zustande kommt oder erst im
darauffolgenden Jahr?

Nein, es zählt der Zufluß des Arbeitslohnes.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,

danke für Deine Antwort.

Frage 1: Wie sind die Einnahmen von Person B in der
gemeinsamen Steuererklärung anzugeben?

Wenn mit pauschaler Lohnsteuer versteuert - gar nicht;
wenn normal versteuert - Anlage N - Einnahmen aus
nichtselbständiger Arbeit

Was bedeutet das? Person B hat den vereinbarten Stundenlohn mal Anzahl der gearbeiteten Probestunden überwiesen bekommen. Keine Lohnsteuerkarte, kein Vertrag, keine sonstigen schriftlichen Unterlagen.

Ggf. gibt es ja einen mündlichen Vertrag…

Ja, so kann man das wohl sehen, denke ich. Damit ist dann Frage 1 auch beantwortet - muss gar nicht angegeben werden, richtig?

Das heißt auch für die Zukunft, diese Einnahmen müssen in der Steuererklärung nicht mit angegeben werden.

Danke Dir vielmals und noch einen schönen Abend,
-Efchen

Hallo,

danke für Deine Antwort.

Frage 1: Wie sind die Einnahmen von Person B in der
gemeinsamen Steuererklärung anzugeben?

Wenn mit pauschaler Lohnsteuer versteuert - gar nicht;
wenn normal versteuert - Anlage N - Einnahmen aus
nichtselbständiger Arbeit

Was bedeutet das? Person B hat den vereinbarten Stundenlohn
mal Anzahl der gearbeiteten Probestunden überwiesen bekommen.
Keine Lohnsteuerkarte, kein Vertrag, keine sonstigen
schriftlichen Unterlagen.

Ggf. gibt es ja einen mündlichen Vertrag…

Ja, so kann man das wohl sehen, denke ich. Damit ist dann
Frage 1 auch beantwortet - muß gar nicht angegeben werden,
richtig?

_Nein, nicht richtig, nicht falsch.

Es kommt darauf an, ob eine Pauschalversteuerung zulässigerweise durchgeführt wurde._

Das heißt auch für die Zukunft, diese Einnahmen müssen in der
Steuererklärung nicht mit angegeben werden.

_Nein, nicht richtig, nicht falsch.

Entscheidend ist die Pauschalversteuerung!_

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Guten Morgen,

okay, „Pauschalversteuerung“ gegooglet und verstanden. Also die Firma einfach mal fragen, ob das pauschal versteuert wurde (was ich annehme) und dann ist nichts weiter zu tun.

Vielen Dank und liebe Grüße,
-Efchen