Moin,
angenommen Person A arbeitet Vollzeit (StKl 3) und Person B interessiert sich für eine geringfügige Beschäftigung (400EUR-Job), beide verheiratet.
Person B arbeitet zur Probe, ein Vertrag kommt zu dem Zeitpunkt noch nicht zustande, die Probearbeitszeit wird aber entsprechend vergütet. Ein Vertrag kommt erst Monate später zustande, aber noch im selben Jahr.
Frage 1: Wie sind die Einnahmen von Person B in der gemeinsamen Steuererklärung anzugeben?
Frage 2: Werden diese Einnahmen - wie bei der Art Job üblich - nicht weiter besteuert, oder muss - weil der Vertrag erstspäter geschlossen wird - das voll versteuert werden?
Frage 3: Macht es einen Unterschied, ob der Vertrag im selben Jahr wie die Probearbeit zustande kommt oder erst im darauffolgenden Jahr?
Vielen Dank,
-Efchen