Hallo zusammen,
was muß ich alles beachten, wenn ich als Einzelunternehmer einen geringfügig Beschäftigten für mich arbeiten lassen möchte und maximal mit 400,- Euro pro Monat bezahle.
Was muß ich da im Vorfeld anmelden, beantragen und bezahlen, damit ich das überhaupt kann oder darf?
Soweit ich weiß, muß ich das vorher auch der Sozialversicherung melden. Was muß ich da alles angeben oder beantragen?
Es könnte bei mir auch ziemlich variabel nachher ausfallen, d. h. in einem Monat werden es vielleicht 400,- Euro, im anderen aber nur 200,- oder 300,-. Wer hat mir da Tipps dazu, auch wie ich das dann steuerlich am besten handhabe. Bei theoretisch 400,- mal 12 Monate kämen da dann nicht unerhebliche € 4.800,- pro Jahr zusammen.
Danke im voraus für Eure Tipps!
Hallo !
Das ist doch ein sog. „Mini-Job“ also wird der über die „Mini-Job-Zentrale“ gemeldet. Wird übrigens demnächst auf max. 450€ angehoben.
Einfacher gehts nicht.
Abgaben sind pauschaliert.
MfG
duck313
Hi,
ist zwar eine ICH-Frage, aber das ist imo nun keine Rechtsberatung.
VG
Guido
Hallo,
Wird übrigens demnächst auf max. 450€ angehoben.
Einfacher gehts nicht.
Abgaben sind pauschaliert.
wird der Arbeitnehmer aber dieses Jahr noch angemeldet, dann kann man aber nächstes Jahr nicht einfach so 450 Euro zahlen und als geringfügig abrechnen. Es gelten bei durchgehendem Beschäftigungsverhältnis grundsätzlich die bisherigen Regelungen bezüglich Geringfügigkeit weiter weiter.
Allerdings hab ich bei der Aufarbeitung des Gesetzesverabschiedung nirgends gefunden was passiert, wenn man bei durchgehender Beschäftigung, die eigentlich weiterhin nach Altrecht zu beurteilen ist, ab 2013 mehr verdient und zwar zwischen 400 und 450 Euro.
Wenn schon Altrecht weiter gilt, wäre als Konsequenz mE richtig, dass die alte Gleitzonenregelung zur Anwendung kommt. Steht nur nirgends explizit in den Entwürfen bzw. in der Verabschiedung. Allerdings bleiben die bisher am 31.12.2012 versicherungspflichtigen Beschäftigungen zwischen 400 und 450 Euro weiterhin pflichtig; mit der Option sich in diversen Zweigen befreien zu lassen. Deutelt für mich daher in diese Richtung.
Wobei sich natürlich auch noch die Frage der Abgrenzung von neu aufgenommener Beschäftigung und weiter geführter Beschäftigung stellt. Bisher gibt es hierzu zwar Auslegungen in den Geringfügigkeitsrichtlinien, aber ob die weiter gelten…
Ich denke ich sollte darüber noch einmal meditieren.
LG
S_E
Abgaben für den Unternehmer?
Hallo,
Danke allen für die bisherigen Antworten.
Bedeutet das für den Einzelunternehmer, daß er alle Pauschalabgaben summiert, insgesamt 30,88 % aus € 400,- mal 12 Monate bezahlen muß
(= € 1.482,- im Jahr feste Pauschalabgabe an die Mini-Job-Zentrale?),
wenn er einen Minijobber ein Jahr lang beschäftigt (oder auch nur 6 Monate), auch wenn der Minijober stellenweise monatlich nur € 200,- zusammenbekommt?
Hallo,
Du schreibst es doch selber: 30,88 %
Die Prozente berechnen sich nach dem tatsächlichen Lohn.
Viele Grüße
Hoi.
Zwar entfällt bei Mini-Jobbern ja die Meldung zur KV und RV bzw. es gibt nur die Pauschalmeldung, aber nicht zur Unfallversicherung(Berufsgenossenschaft).
Wenn also noch keine Anmeldung zur BG notwendig war(Einzelkämpfer?), ist jetzt eine zu fertigen. Die Beiträge werden dann aufgrund des gezahlten Entgeltes erhoben.
Ciao Garrett