Geringfügige Beschäftigung auf Lohnsteuerkarte

Hallo!

Kürzlich habe ich meine Lohnsteuererklärung für das Jahr 2009 beim FA abgegeben.
Von Januar bis ca. Mitte März habe ich bei meinem Arbeitgeber in der Elternzeit auf 400.-€- Basis gearbeitet.Ab Mitte März bin ich dann wieder ganz normal Vollzeit meiner Arbeit nachgegangen.
Das Gesamtbrutto meiner Lohnsteuerbescheinigung vom Arbeitgeber stimmte nun nicht mit der Summe überein, die auf dem Bescheid vom FA stand. Das machte mich stutzig und ich rief dort an. Es stellte sich dann heraus, daß mein Arbeitgeber einmal das Gesamtbrutto der Vollzeitbeschäftigung übermittelt hatte und einmal das Brutto der 400.- €-Basis (welches ja normalerweise ein nicht steuerpflichtiges Brutto ist).
Mein Arbeitgeber hat beide Beschäftigungsverhältnisse über meine Lohnsteuerkarte laufen lassen.
Beim Finanzamt sagt man mir nun, da die geringfügige Beschäftigung auch auf Steuerkarte lief, ist diese auch steuerpflichtig. Für mich bedeutet das ein minus von 300.- €. Ist das rechtens und kann man da irgendwie gegen angehen? Denn eigentlich ist es doch nichtsdestotrotz ein nicht steuerpflichtiges Brutto. Oder verstehe ich das hier irgendwie falsch. Mein Arbeitgeber spart dadurch wohl Steuern, wenn ich das richtig verstanden habe. Und ich Als Arbeitnehmerin ziehe wohl hier den kürzeren. Bin total verärgert und würde mich freuen, wenn mir hier irgendwer einen Tip geben kann, falls ich eine Handhabe dagegen hätte.

Da es keine Steuer- sondern eine Rechtsfrage ist bitte an einen Anwalt oder in Fragerubrik Recht stellen.

hallo,

dem fa kann man hier keine „schuld“ geben. was auf der lst-karte steht, ist für die erstmal verbindlich. welche absprachen du mit deinem ag getroffen hast, wissen die fa-ler ja nicht. und ob richtig ist, was du sagst, auch nicht.
daher: flugs zu deinem ag, der ist der einzige, der hier noch etwas „ändern“ könnte (wobei eine rückrechnung der gezahlten steuer wegen der bereits verstrichenen fristen meines wissens nach nicht mehr möglich ist - aber das soll, bitte schön, dein ag klären!).
wenn sich hier nichts mehr machen läßt, dann wirst du in den sauren aprfel beißen müssen bzw. mit deinem ag eine „andere, verträgliche regelung“ treffen müssen…

saludos, borito

Hallo,
wenn du einen Vertrag hattest in dem ein „geringfügiges Beschäftigungsverhältnis“ vereinbart wurde, dann könnte man ggf noch was unternehmen. Wurde aber lediglich von einem 400 Euro-Verdienst gesprochen, dann kann der AG das natürlich so machen. allerdings stellt sich auch die Frage : Wieviel Geld hat er Dir dann überwiesen ? 400 Euro oder eben nur das Netto nach Abzügen? Hat er ggf. auch mehr als 400 brutto gezahlt, so dass Du 400 Euro netto bekommen hast? Das ist nicht so einfach zu beantworten. Aber vielleicht hat einer der Anderen, die Du ggf. noch angeschrieben hast, eine bessere Erkärung.

Hallo Cilena,
das Finanzamt hat leider Recht. Meines Erachtens kannst Du nur über den Arbeitgeber was erreichen, nachdem aber der Antrag schon abgegeben wurde wird vermutlich nur ein Bonus für 2010 rausschauen, der aber auch Steuerpflichtig ist.
Interessant wäre auch was für die Elternzeit vereinbart war, daher checke mal die Verträge!
Mit freundlichen Grüssen
Hermann

Hallo!

Wenn die 3 Monate klar als 400 € Job definiert waren, dann ist das nicht rechtens. Gut wäre es wenn sie hierzu irgendetwas schriftliches hätten, mit dem würde ich dann aber zum Finanzamt gehen, (um den Arbeitgeber nicht zu verärgern), und die Sache nochmal vortragen und gleichzeitig aber auch Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen. (Frist beachten) Es kann sein, daß alleine die Einspruchdrohung schon ausreichend ist. Gruß Georg

Kürzlich habe ich meine Lohnsteuererklärung für das Jahr 2009
beim FA abgegeben.
Von Januar bis ca. Mitte März habe ich bei meinem Arbeitgeber
in der Elternzeit auf 400.-€- Basis gearbeitet.Ab Mitte März
bin ich dann wieder ganz normal Vollzeit meiner Arbeit
nachgegangen.
Das Gesamtbrutto meiner Lohnsteuerbescheinigung vom
Arbeitgeber stimmte nun nicht mit der Summe überein, die auf
dem Bescheid vom FA stand. Das machte mich stutzig und ich
rief dort an. Es stellte sich dann heraus, daß mein
Arbeitgeber einmal das Gesamtbrutto der Vollzeitbeschäftigung
übermittelt hatte und einmal das Brutto der 400.- €-Basis
(welches ja normalerweise ein nicht steuerpflichtiges Brutto
ist).
Mein Arbeitgeber hat beide Beschäftigungsverhältnisse über
meine Lohnsteuerkarte laufen lassen.
Beim Finanzamt sagt man mir nun, da die geringfügige
Beschäftigung auch auf Steuerkarte lief, ist diese auch
steuerpflichtig. Für mich bedeutet das ein minus von 300.- €.
Ist das rechtens und kann man da irgendwie gegen angehen? Denn
eigentlich ist es doch nichtsdestotrotz ein nicht
steuerpflichtiges Brutto. Oder verstehe ich das hier irgendwie
falsch. Mein Arbeitgeber spart dadurch wohl Steuern, wenn ich
das richtig verstanden habe. Und ich Als Arbeitnehmerin ziehe
wohl hier den kürzeren. Bin total verärgert und würde mich
freuen, wenn mir hier irgendwer einen Tip geben kann, falls
ich eine Handhabe dagegen hätte.

hallo,

leider richtig. lief über lohnsteuerkarte, und 2 verschiedene einkünfte in 1 jahr = steuerpflichtig!

auch nicht steuerpflichtige einnahmen (z.B. auch ALG) können zu höheren steuern führen, wenn man im gleichen jahr gearbeitet hat.

sorry, da sehe ich keine einspruchsmöglichkeit

Ich wurde nach Stunden bezahlt. Habe übrigens aufgrunddessen , daß ich alleinerziehend bin, zu dieser Zeit auch Hartz 4 bezogen. Weiß nicht, ob das eine Rolle spielt. Einen Arbeitsvertrag habe ich nicht bekommen. Ich wurde aber beim 400.- €-Job mit einer anderen Personalnummer geführt.

Wie ich schon einmal schrieb, die Antwort ist sicherlich nicht einfach. Soweit bin ich im Arbeitsrecht auch nicht drin. Auf jeden Fall ist es für die Firma billiger gewesen, Dich als "Wenigverdiener auf Steuerkarte und Sozialversicherung anzumelden, als eben als geringfügig Beschäftigte. (ca. 20% gegen 30% Abgaben für die Firma).
Ob das der einzige Grund ist weiss ich nicht. Vielleicht gibt es ja sogar Vorschriften, wonach das so sein muß, wenn Du hinterher wieder voll arbeitest.
Aber davon mal abgesehen, der Verdienst hätte dann ja auch auf den Hartz IV-Satz angerechnet werden müssen. Ist das geschenen, oder kommt da auch noch der große Hammer?
Ich wünsche Dir auf jeden Fall noch alles Gute.
Gruß
U.

Ich wurde nach Stunden bezahlt. Habe übrigens aufgrunddessen ,
daß ich alleinerziehend bin, zu dieser Zeit auch Hartz 4
bezogen. Weiß nicht, ob das eine Rolle spielt. Einen
Arbeitsvertrag habe ich nicht bekommen. Ich wurde aber beim
400.- €-Job mit einer anderen Personalnummer geführt.

Hierzu kann ich dir leider keine Auskunft geben. Am besten, mal einen RA (kostenlose Anfrage) aufsuchen

Mfg

Uwe

Hallo,

soweit ich weiß, zählt für das FA Dein Jahreseinkommen.
Sonst würde ja jemand mit (ich übertreib jetzt mal) 10 Stellen auf 400€-Basis ja mehr verdienen als mancher Vollzeit-Arbeiter, ohne Steuern dafür zu zahlen, nur weil jede einzelne Stelle nicht steuerpflichtig ist.

Ein einzelner 400€-Job wird pauschal besteuert, wobei der Steuersatz unter dem der Lohnsteuerklasse liegt.
Aber von der pauschalen Steuer erfährt das FA auch, da kann Dein Arbeitgeber nichts für, Steuern spart er auch nicht (Du mußt Steuern ans FA dafür zahlen, daß Du Einkommen erhältst), höchstens Lohnnebenkosten.

Deinen Arbeitgeber kannst Du meiner Meinung nach nicht belangen (sofern die Summen stimmen), da für das FA alles verdiente Geld (z.B. auch Zinsen) Einkommen ist.

Viele Grüße

Paola