Liebe Leute!
Ich bekomme seit Juli 2010 volle und unbefristete Erwerbsminderungsrente, bin also dauerhaft erwerbsgemindert. Meinem Antrag auf Grundsicherung nach Kapitel 3 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) wurde auch stattgegeben. Ich habe bisher eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, die ich aber kündigen will. Jetzt ist meine Frage die folgende:
Drohen mir Sanktionen, etwa nach § 26 SGB XII, wenn ich meinen Mini-Job aufgäbe? Oder ist mir nach § 11 Abs. 4 SGB XII eine Beschäftigung wegen Erwerbsminderung nicht zumutbar? Würde sich mein ungedeckter Bedarf entsprechend erhöhen bei einer Kündigung der Beschäftigung?
Vielen lieben Dank im Voraus für eure Antworten!
MfG
Depeche Mord