Geringfügige Beschäftigung bei Grundsicherung

Liebe Leute!

Herr X bekommt seit Juli 2010 volle und unbefristete Erwerbsminderungsrente, ist also dauerhaft erwerbsgemindert. Seinem Antrag auf Grundsicherung nach Kapitel 3 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) wurde auch stattgegeben. Er hat bisher eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, die er aber kündigen will. Jetzt stellt sich die folgende Frage:

Drohen ihm Sanktionen, etwa nach § 26 SGB XII, wenn er seinen Mini-Job aufgäbe? Oder ist ihm nach § 11 Abs. 4 SGB XII eine Beschäftigung wegen Erwerbsminderung nicht zumutbar? Würde sich sein ungedeckter Bedarf entsprechend erhöhen bei einer Kündigung der Beschäftigung?

Vielen lieben Dank im Voraus für eure Antworten!

MfG
Depeche Mord

Hallo,

Herr X bekommt seit Juli 2010 volle und unbefristete Erwerbsminderungsrente, ist also dauerhaft erwerbsgemindert.
Seinem Antrag auf Grundsicherung nach Kapitel 3 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) wurde auch stattgegeben. Er hat bisher eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, die er aber kündigen will.

aus welchen Gründen? Keine Lust mehr oder nachweislich gesundheitliche Einschränkung?

Drohen ihm Sanktionen, etwa nach § 26 SGB XII, wenn er seinen Mini-Job aufgäbe?

Warum will er aufgeben?

Oder ist ihm nach § 11 Abs. 4 SGB XII eine Beschäftigung wegen Erwerbsminderung nicht zumutbar?

Die Nebentätigkeit übt er doch aus, also zumutbar.

Würde sich sein ungedeckter Bedarf entsprechend erhöhen bei einer Kündigung der Beschäftigung?

Das entscheidet das Jobcenter, insbesondere, warum das Nebeneinkommen gekündigt wurde.

Schönen Tag noch.

Hallo,

Die Nebentätigkeit übt er doch aus, also zumutbar.

Nicht alles, was man tut, ist auch zumutbar.

Gruß
Otto

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Wenn man, wie dargelegt, volle und unbefristete (!) Erwerbsminderungsrente bekommt, ist das Jobcenter für einen nicht mehr zuständig. Wir sind hier im SGB XII (zwölf!) und nicht im SGB II. Der Beitrag hat leider das Thema verfehlt und hilft nicht weiter. Aber trotzdem danke dafür, dass Sie sich bemüht haben und helfen wollten. Mittlerweile hat sich das Sozialamt gemeldet und erklärt, dass keine Sanktionen drohen.

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