Liebe Leute!
Herr X bekommt seit Juli 2010 volle und unbefristete Erwerbsminderungsrente, ist also dauerhaft erwerbsgemindert. Seinem Antrag auf Grundsicherung nach Kapitel 3 Zwölftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) wurde auch stattgegeben. Er hat bisher eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt, die er aber kündigen will. Jetzt stellt sich die folgende Frage:
Drohen ihm Sanktionen, etwa nach § 26 SGB XII, wenn er seinen Mini-Job aufgäbe? Oder ist ihm nach § 11 Abs. 4 SGB XII eine Beschäftigung wegen Erwerbsminderung nicht zumutbar? Würde sich sein ungedeckter Bedarf entsprechend erhöhen bei einer Kündigung der Beschäftigung?
Vielen lieben Dank im Voraus für eure Antworten!
MfG
Depeche Mord