Hallo,
helft mir bitte auf die Sprünge. Ich bin schon am verzweifeln.
A. (verheiratet) hat geringfügige Beschäftigung und Fahrkosten zur auswärtigen Fortbildungsstätte. Wo kommen die WK (Fahrkosten u. a. Fortbildungskosten) in die Steuererklärung, wird hier Anlage N ausgefüllt.
B. ist über die Jahre im Ausland tätig. 2010 erscheint das erste Mal in der Lohnsteuerbescheinigung ein Eintrag unter 16.steuerfreier AL (Auslandstätigkeitserlass) Was bedeutet das für B. B war nicht länger als 185 Tage zusammenhängend im Ausland tätig. Ausländische Staaten sind alle im DBA. Ist Progressionsvorhalt/Berechnung mit dem erhöhten Steuersatz vorzunehmen? Ist in diesem Fall getrennte Veranlagung günstiger? Kann Eintrag auch nicht richtig sein?
Vielen Dank für die Antworten.
Gruß Amelie