Geringfügige Beschäftigung/Fahrkosten/DBA

Hallo,

helft mir bitte auf die Sprünge. Ich bin schon am verzweifeln.

A. (verheiratet) hat geringfügige Beschäftigung und Fahrkosten zur auswärtigen Fortbildungsstätte. Wo kommen die WK (Fahrkosten u. a. Fortbildungskosten) in die Steuererklärung, wird hier Anlage N ausgefüllt.

B. ist über die Jahre im Ausland tätig. 2010 erscheint das erste Mal in der Lohnsteuerbescheinigung ein Eintrag unter 16.steuerfreier AL (Auslandstätigkeitserlass) Was bedeutet das für B. B war nicht länger als 185 Tage zusammenhängend im Ausland tätig. Ausländische Staaten sind alle im DBA. Ist Progressionsvorhalt/Berechnung mit dem erhöhten Steuersatz vorzunehmen? Ist in diesem Fall getrennte Veranlagung günstiger? Kann Eintrag auch nicht richtig sein?

Vielen Dank für die Antworten.

Gruß Amelie

Hi,

überzeug mich erst einmal, dass das keine unerlaubte Hilfe in Steuersachen wird, die da unterstützt werden soll. Oder sind das Hausaufgaben?

Schöne Grüße
C.

Hallo,

sollte eine erlaubte Hilfe in dieser Sache sein. Als freiwillige Hausaufgabe könnte man es betiteln. Mache gerade ein Praktikum.

Wäre nett, wenn du mir zur Problematik helfen könntest.

Habe in meinen Lehrbüchern nicht’s finden können.

Gruß Amelie