Geringfügige Beschäftigung + Minijob

Hallo,
Google gibt zu dem Thema zwar eine Menge her, aber anscheinend ist dieser Fall nicht so verbreitet.

Es geht um folgendes Problem:
Eine Studentin arbeitet in einem Minijob mit 330 Euro monatlichem Verdienst. Jetzt will Sie einen auf 3 Monate befristeten weiteren Job mit 170 Euro monatlichem Verdienst annehmen.

Sind das jetzt (1) zwei Minijobs, oder (2) ein Minijob und eine kurzfristige Beschäftigung?
Sie würde ja über 400 Euro Verdienst kömmen und bei 1. müssten beide Arbeitgeber anteilig die Sozialversicherung bezahlen, wenn ich das richtig verstehe. Das würde Arbeitgeber A sicherlich nicht besonders gefallen, da er diese Ausgaben bisher ja noch nicht hatte.
Sollte es aber so wie in 2. aussehen, würde in Job A ja alles beim alten bleiben und auch Job B wäre Steuer und Sozialabgabefrei?

Ich bin jedenfalls völlig verwirrt und hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Vor allem geht es darum ob der alte Arbeitgeber plötzlich neue und höhere Zahlungen leisten muss, den will man ja nicht verärgern :smile:

Hallo,

eine geringfügige Dauerbeschäftigung (Minijob) wird nicht mit einer kurzfristigen Beschäftigung zusammengerechnet. Eine kurzfristige Beschädtigung liegt aber nur vor, wenn sie auf nicht mehr als 2 Monate oder 50 Arbeitstage (bei weniger als 5 Arbeitstage die Woche) befristet ist. Deshalb prüfen, ist die 50-Tage Frist überschritten.
Wenn nein, dann keine Zusammenrechnung.

Wenn ja, dann werden beide Beschäftigungen zusammengerechnet. Es entsteht Versicherungspflicht. Für Studenten bedeutet das, Versicherungsfrei in der KV und PflegeV (Werkstudentenprivileg). Der Arbeitgeber spart die bisherige KV-Pauschbeiträge. Allerdings tritt in der RV und Alv Versicherungspflicht ein und es werden Arbeitnehmerbeiträge abgezogen und beide Arbeitgeber müssen ihren Arbeitgeberanteil zahlen.
Hier noch um das zu vertiefen zum Nachlesen und Blättern:
http://www.versicherungswissen.org/Minijob/Geringfue…

Gruß Woko

Vielen Dank für Ihre Antwort Woko!

Es handelt sich zwar um einen auf 3 Monate befristeten Vertrag, aber die 50 Arbeitstage werden deutlich unterschritten.
Also sollte das kein Problem sein.

Allerdings habe ich noch eine Frage dazu; bedeutet das „nicht zusammenrechnen“ auch, dass sie - trotz Überschreiten der 400 Euro Grenze - für diese Zeit in der elterlichen Krankenversicherung bleiben kann, oder muss sie sich selbst versichern?

Hallo,

das ist eine andere Baustelle.
Der Familienhilfeanspruch besteht, wenn das „regelmäßige“ Einkommen aus den geringfügigen Beschäftigungen im Monat 400 € nicht übersteigt. Wenn die zweite Beschäftigung befristet ist, dann liegt kein regelmäßiges Einkommen vor. Allerdings geht man dabei von der 2-Monats-Frist aus. Trotzdem dürfte ein Familienhilfeanspruch bestehen, da im Jahresdurchschnitt die 400 €-Grenze nicht überschritten wird. Außerdem ist bei der Berücksichtigung des zweiten Jobs noch ein Werbungskosten-Pauschbetrag von monatlich 920/12 = 76,66 € abzuziehen.

Das wird aber davon abhängig gemacht, dass der Lohn nicht pauschal versteuert wird. Deshalb hier mit Steuerkarte arbeiten. Steuern fallen aber bei der Lohnhöhe kaum an und können durch einen Antrag am Jahresende zurück erstattet werden.

Gruß Woko

Aha, verstehe :smile:
Nochmals vielen Dank für die ausführlichen Antworten und den informativen Link!