Guten Abend, zusammen.
Diese Frage ist vielleicht schon mehr als einmal gestellt worden, aber ich wage aufgrund von noch immer vorhandenen Defiziten eine Anfrage:
Die Frage bezieht sich auf das, was man verdienen darf/sollte um mit oder ohne Lohnsteuerkarte zu arbeiten.
Ein Ehepartner (nehmen wir an, es wäre eine Hausfrau, welche mit Steuerklasse V eingetragen ist) möchte das Haushaltsgeld mit einem Job, z.B. als Tagesmutter im Privathaushalt, aufbessern.
Ein angemessener Stundenlohn hierfür wäre, je nach Aufwand, ca. 6,- €uro. Die Arbeitszeit könnte 20 Tage im Monat zu je 7 Stunden betragen, so daß man auf einen „Monatslohn“ von 20*7*6,00 € = 840 € kommen könnte.
Die Frage, die sich hierbei stellt ist, was auf den Arbeitgeber in spe bei Verwendung der Lohnsteuerkarte, an Aufwendungen für Versicherungen o.ä. zukommen würde und was die Hausfrau im Endeffekt von Ihren theoretischen 840,00 € am Ende noch überhalten würde.
Gleichzeitig stellt sich die Frage, was in Verbindung mit dieser Lohnsteuerkarte für die Hausfrau an Vorteilen entstehen, sollte diese einmal schwanger werden und dadurch, zumindestens zeitlich begrenzt, arbeitsunfähig sein (oder Mutterschutz)?
Eine allgemeine Frage für die Allgemeinheit. 
Vielen Dank im voraus und freundliche Grüße,
Ralf C.