'Geringfügige Beschäftigung' mit/ohne Steuerkarte

Guten Abend, zusammen.

Diese Frage ist vielleicht schon mehr als einmal gestellt worden, aber ich wage aufgrund von noch immer vorhandenen Defiziten eine Anfrage:

Die Frage bezieht sich auf das, was man verdienen darf/sollte um mit oder ohne Lohnsteuerkarte zu arbeiten.

Ein Ehepartner (nehmen wir an, es wäre eine Hausfrau, welche mit Steuerklasse V eingetragen ist) möchte das Haushaltsgeld mit einem Job, z.B. als Tagesmutter im Privathaushalt, aufbessern.
Ein angemessener Stundenlohn hierfür wäre, je nach Aufwand, ca. 6,- €uro. Die Arbeitszeit könnte 20 Tage im Monat zu je 7 Stunden betragen, so daß man auf einen „Monatslohn“ von 20*7*6,00 € = 840 € kommen könnte.

Die Frage, die sich hierbei stellt ist, was auf den Arbeitgeber in spe bei Verwendung der Lohnsteuerkarte, an Aufwendungen für Versicherungen o.ä. zukommen würde und was die Hausfrau im Endeffekt von Ihren theoretischen 840,00 € am Ende noch überhalten würde.
Gleichzeitig stellt sich die Frage, was in Verbindung mit dieser Lohnsteuerkarte für die Hausfrau an Vorteilen entstehen, sollte diese einmal schwanger werden und dadurch, zumindestens zeitlich begrenzt, arbeitsunfähig sein (oder Mutterschutz)?

Eine allgemeine Frage für die Allgemeinheit. :smile:

Vielen Dank im voraus und freundliche Grüße,

Ralf C.

Hallo Ralf,

Ein Ehepartner (nehmen wir an, es wäre eine Hausfrau, welche
mit Steuerklasse V eingetragen ist) möchte das Haushaltsgeld
mit einem Job, z.B. als Tagesmutter im Privathaushalt,
aufbessern.

Hauptsache, sie ist auch wirklich Angestellte eines Arbeitgebers. Die meisten Tagesmütter in Privathaushalten arbeiten auf „selbständiger Basis“.

Ein angemessener Stundenlohn hierfür wäre, je nach Aufwand,
ca. 6,- €uro. Die Arbeitszeit könnte 20 Tage im Monat zu je 7
Stunden betragen, so daß man auf einen „Monatslohn“ von
20*7*6,00 € = 840 € kommen könnte.

Das wären 115,50 Steuern, 6,35 SolZ, 9,24 KiSt (je nach KiStSatz). Dazu kommen natürlich die Sozialversicherungsbeiträge. Bei einem KV-Beitragssatz wären das für KV=60,90, RV=81,90, AV=27,30, PV=9,24.
Bedeutet Netto = 529,57
Das alles jedoch nur gerechnet mit den Standartwerten (allg. Steuertabelle, gestlich KV, keine Kinder, KiSt-Pflichtig usw.)

Die Frage, die sich hierbei stellt ist, was auf den
Arbeitgeber in spe bei Verwendung der Lohnsteuerkarte, an
Aufwendungen für Versicherungen o.ä. zukommen würde und was
die Hausfrau im Endeffekt von Ihren theoretischen 840,00 € am
Ende noch überhalten würde.

Na wie überall, seinen Anteil an den Sozialverischerungen

Gleichzeitig stellt sich die Frage, was in Verbindung mit
dieser Lohnsteuerkarte für die Hausfrau an Vorteilen
entstehen, sollte diese einmal schwanger werden und dadurch,
zumindestens zeitlich begrenzt, arbeitsunfähig sein (oder
Mutterschutz)?

Meines Wissens gibt es bei Arbeitsplatz keinen Schutz zwischen Beschäftigungen auf Lohnsteuerkarte und ohne Steuerkarte.

Der Arbeitgeber hat bei der Lohnlage sowiso nur die Möglichkeit auf LStKarte oder die Pauschalversteuerung (nicht verwechseln mit geringfügige Beschäftigung)zu entlohnen.
Gruß
Michael