Geringfügige Beschäftigung / Pflegepersonen

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur geringfügigen Beschäftigung von Pflegepersonen.

Wenn jemand eine Pflegebedürftige (Pflegestufe II) pflegt und von der Pflegebedürftigen dafür 360,- Euro erhält, handelt es sich hierbei um eine geringfügige Beschäftigung im Privathaushalt? Sind hier dann Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung zu zahlen?

Ich habe mal irgendwo gelesen, dass diese Pflegetätigkeit nicht erwerbsmäßig ausgeübt wird, wenn die „Entlohnung“ den Betrag der jeweiligen Pflegestufe nicht überschreitet. Heißt das dann automatisch, dass es dann auch keine geringfügige Beschäftigung sein kann?

Über Antworten (vielleicht sogar mit Rechtsquelle) würde ich mich freuen.

Gruß

Henning

hallo,

um das genau beantworten zu können fehlen noch weitere angaben:

in welchem verwandtschaftsgrad stehen pflegeperson und pflegebedürftiger? (2. oder 3. grad der verwandtschaft)

pflegt die pflegeperson schon länger den pflegebedürftigen, also länger als 6 monate?

pflegt die pflegeperson noch andere pflegebedürftige?

ist die pflegeperson nebenbei noch hauptberuflich erwerbstätig oder nicht?

gruß

makea