Hallo,
dieser Satz steht, da, um der Lohnabrechnung die Arbeit zu erleichtern. Ob man einer zweiten Tätigkeit nachgehen darf, wird im Arbeitsvertrag geregelt. Auf dem Personalbogen wird nur noch einmal nachgefragt, ob es so ist.
Kleine Geschichte aus meiner Praxis:
Eine Arbeitnehmerin arbeitet in einem Restaurant als Aushilfe auf 450 €. Sie ist in ihrem Hauptjob als Verkäuferin tätig. Sozialversicherungsrechtlich alles in Ordnung. Nun wird im Supermarkt die Arbeitszeit reduziert. Aus dem Hauptjob wird ebenfalls ein Minijob. Und schon geht das Theater los. Beide Minijobs zusammen liegen über 450 € und sind dann sofort sozialversicherungspflichtig. Um diese Kiste zu klären (es ging dann natürlich gleich auch um Rentenversicherungspflicht für den „neuen“ Minijob, bei dem alten war sie nicht pflichtig usw.), hat es eine ganze Weile gedauert, inkl. Bescheiden von der Minijobzentrale, diversen Einsprüchen usw.
Diesem ganzen Theater versuche ich mittlerweile aus dem Weg zu gehen, indem ich in die Fragebögen auch noch den Zusatz schreibe, dass sich der Arbeitnehmer verpflichtet, jede Änderung der Beschäftigungen sofort anzuzeigen.
Also, es ist keine Vorschrift, sondern nur eine Absicherung für die Lohnabrechnung.
Viele Grüße
Gesine