Wieso ist es nicht möglich also geringfügig Beschäftigter (400-Euro Job) einen zweiten Nebenjob (in diesem Falle eine einmalige Inventurhilfe für max. 2 Tage) anzunehmen?
Und wieso ist die jedoch möglich wenn man irgendwo fest angestellt ist diesen Nebenjob anzunehmen?
Also wieso dürfen die die eh mehr Geld kriegen einen 2. Job annehmen und die die unter 400 Euro kriegen nicht?
Ich spreche hier von einem einmaligen Inventurhelferjob für max 2 Tage 
MFG
Wieso ist es nicht möglich also geringfügig Beschäftigter
(400-Euro Job) einen zweiten Nebenjob (in diesem Falle eine
einmalige Inventurhilfe für max. 2 Tage) anzunehmen?
Meines Wissens kann man prinzipell nur einen „vollen“ 400-Euro-Job machen, aber du kannst dann einen 2. haben, solange du insgesamt nicht über die 400€ kommst. Oder der 2. Job läuft über deine Lohnsteuerkarte.
vg nina
also der erste 400 euro job läuft über die lohnsteuerkarte. (sind aber keine 400 euro …nichmal die hälfte)
und mir wurde heute gesagt das ich dadurch leider nich als inventurhelfer in frage käme.
ich frag mich nur wieso. das konnte die mir nämlich auch nicht sagen
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Hallo,
ich empfehle bei der Krankenkasse anzufragen.
Grundsätzlich ist es möglich neben einer geringfügigen
Tätigkeit auch eine kurzfristige Tätigkeit auszuüben.
Diese muss von vorneherein befristest sein und zwar auf
höchstens zwei Kalendermonate oder 50 Tage im Jahr. Allerdings
kann der Status momentan dagegen sprechen - deshalb
bei der Kasse nachfragen.
Gruss
Czauderna
Hallo
und mir wurde heute gesagt das ich dadurch leider nich als
inventurhelfer in frage käme.
ich frag mich nur wieso.
Gesagt hat das vermutlich der AG, der Inventurhelfer sucht, hm? Dann liegt der Grund wohl darin, daß er ausschließlich mit Lohnsteuerkarte abrechnen will. Das ist dann kein sozialversicherungsrechtliches Problem, sondern eher ein subjektives Einstellungskriterium.
Gruß,
LeoLo
Servus Günter,
Inventurhilfe kommt wohl kaum als SV-freie kurzfristige Beschäftigung in Frage, weil die jährliche Inventur beinahe das Gegenteil eines unvorhersehbaren Ereignisses ist.
Schöne Grüße
MM
Servus,
das Wieso liegt klar dort, wo es LeoLo auch vermutet:
Wenn ein Betrieb einen Schwung Inventurhelfer einstellt, will er diese allesamt nach ein und demselben Muster abrechnen. Jede Ausnahme und individuelle Regelung macht die Aktion unsinnig teuer.
Ähnliches findest Du bei Jobs, die nur für Schüler und Studenten oder nur für Rentner angeboten werden: Auch dort geht es nicht darum, dass sie für jemand anderen ungeeignet wären, sondern um den einheitlichen Abrechnungsmodus. Wenn man eine große Zahl von kleinen Jobs nicht halbwegs rationell durchgeklopft kriegt, werden sie schnell so teuer, dass man sie auch mit Überstunden des Stammpersonals erledigen kann.
Schöne Grüße
MM