Liebe Experten,
wenn ein Arbeitgeber 2 Studentinnen im Jahre 2003 eingestellt hat, muss er diese dann auch anmelden und SV-Beiträge abführen.
Die meisten Monate haben diese beiden Studentinnen zum Beispiel unter € 400 gearbeitet. Jede hat beispielsweise jedoch 1 Monat über 400 € verdient.
Des weiteren hat der AG eine Mitarbeiterin eingestellt, die sich in Erziehungsurlaub befindet. Diese hat auch jeweils unter € 320,-- verdient, bis auf einen Monat (€ 420,–)
Was muss der AG abführen?
Vielen lieben Dank für Ihre Hilfe!!!
Lieben Gruss
Nicole
Hallo Nicole,
die Frage ist, wie wurdet Ihr angestellt. Wenn ihr als geringfügig Beschäftigte (Mini-Job, 400,- EUR-Job)eingestellt worden seit, führt der AG 25% an die Bundesknappschaft ab. Damit sind alle sozialversicherungspflichtigen und steuerlichen Aspekte erledigt. Ihr bekommt davon jedoch nichts mit, da ihr auch keine Ansprüche erwerbt.
Das in einem Monat der Lohn die grenze von 400,- EUR überschritten hat, ist hierbei unschädlich.
Wenn Ihr jedoch pauschal besteuert oder auf LStKarte gearbeitet habt, sieht die Sache anders aus. Jedoch gehe ich aufgrund des Sachverhalts davon nicht aus.
Gruß
Michael