ich habe seit tagen versucht im internet antworten auf meine fragen zu finden, ergebnislos, dieses ist sozusagen mein letzter versuch.
ich bin vor 1,5 jahren mutter geworden und arbeite seit dieser zeit als geringfügig beschäftigte in meiner firma weiter von zu hause aus. bisher hat das alles wunderbar funktioniert, die firma hatte nie sehr viel zu tun und stundenmäßig kam ich mit dem geld hin.
ich habe die absicht meinen erziehungsurlaub von 3 jahren auszuschöpfen, so dass die firma mich vorerst auch nicht wieder vollzeit anmelden kann.
seit etwa 3 monaten häuft sich die arbeit und meine stundenzahl steht in keinem verhältnis mehr zum gehalt. ich hörte von einem bekannten, es gibt eine geringfügige selbstständigkeit???
es ist so, von dem geld was ich derzeit verdienen kann - sind vielleicht ca. 800-1000 € pro monat - möchte ich ja gerne steuern zahlen. aber kann ich überhaupt so eine art der selbstständigkeit anmelden? wo kann man sich informieren ob ich während meines erziehungsurlaubes überhaupt ein gewerbe anmelden darf?? muß ich meine familien-mitversicherung dann aufgeben und mich selber krankenversichern?
für jede hilfe bin ich dankbar!
hallo!
nun ich denke freiberufler müssen künstler sein :o)ich bin
bautechnikerin im hochbau und das hat wohl nur entfernt mit
kunst zu tun. ;o)
Freiberufliche Tätigkeit hat nichts mit Kunst zu tun! Auch als Bautechnikerin kannst Du freiberuflich tätig sein!
Erkundige Dich am besten, wie gesagt, bei der IHK und beim Arbeitsamt.
Viel Erfolg!
Iceman
Hallo Claudia,
wenn du deine Tätigkeit als Selbständige ausführen wilst kommen einige Dinge auf dich zu, die zu beachten wäre:
a) Du fällst aus der Familienversicherung deines Mannes heraus und kannst dich freiwillig bei deiner GKV oder Privat versichern. Auf Antrag kann die Familienversicherung weiterbestehen. Hierzu wird das Einkommen deiner Tätigkeit und der Stundenaufwand herangezogen. Da die KK teilweise verschiedene Bewertungskriterien haben ist es sinnvoll sich direkt mit deiner KK in Verbindung zu setzen und vorab alles zu klären.
b) Aufgrund deiner Tätigkeit benötigst du eine Haftpflichtversicherung. Denn bei Regreßansprüchen wird die Firma auch dich hinzuziehen (als Selbstständige) Weiterhin sind in deiner privaten Haftpflicht und rechtschutz keine Tätigkeiten aus dem selbstständigen bereich versichert. Auch da bitte ich dich vorab mit deinem Versicherungsonkel zu sprechen.
c) Dein Einkommen wird natürlich bei gewährten Erziehungsgeldansprüchen angerechnet. Du bist verpflichtet der Erziehungsgeldkasse deine Tätigkeit VORAB zu melden.
d) Steuertechnisch sollte auf jedenfall ein Steuerberater eingeschaltet werden, der sich mit der Betreuung von Selbstständigen auskennt.
e) Unter der Home Page deiner IHK gibt es den bereich Existenzgründer. Dort findest du unter den Downloads wichtige Infos. Unter anderem die Broschüre „Volle Kraft vorraus…“. Darin werden die Abläufe und einzelnen Schritte erläutert. Gaaanz wichtig „Geschäftsplan!!!“
Ich finde deinen Schritt sehr gut und würde mich für dich freuen, wenn du die Möglichkeit erhälst ein profitabeles und anspruchvolles Geschäft aufbauen zu können.
Viele Grüße und viel Spaß bei den Vorbereitungen. Ist zwar manchmal etwas mühselig, aber bei einer guten Vorbereitung kann weniger schief gehen.
gez. Martin
Ähnlichkeit mit Katalogberuf Architekt! Also freiberuflich, bringt einige Vorteile zB. dass du nichts an die IHK zahlen musst.
Mehr dazu beim Institut für freie Berufe IFB, viele Broschüren zum Download, hab leider die konkrete Adresse nicht zur Hand, google wirds schon richten
Schöne Grüße
Susanne
Freiberufliche Tätigkeit hat nichts mit Kunst zu tun! Auch als
Bautechnikerin kannst Du freiberuflich tätig sein!
Erkundige Dich am besten, wie gesagt, bei der IHK und beim
Arbeitsamt.
Viel Erfolg!
Iceman
hallo icemann,
das ist nicht ganz richtig, freiberufler benötigen eine besondere berufsbezeichnung, eine pflichtmitgliedschaft in einer kammer usw.
genaue definition: „Die Freien Berufe haben im allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche, und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt.“
nun ja ich werde dem rat von susanne erst einmal folgen und herausfinden ob die möglichkeit besteht „freiberuflich“ tätig zu sein.
vielen dank für deine ausführliche antwort martin.
du hast mich jetzt jeder illusion beraubt. ;o)
erziehungsgeldansprüche habe ich keine mehr und muß dann sicherlich auch dahin gehend nichts mehr anmelden.
meine befürchtungen sind die, dass mich all diese versicherungen incl. der selbstversicherung bei der krankenkasse auffressen werden. vom monatlichen einkommen nichts mehr übrig sein wird. :o)
förderungen - existenzförderungen - will ich nicht beanspruchen. theoretisch besteht mein gewerbe ja schon. ich arbeite zu hause und habe alles bereits angeschafft um meine tätigkeit auszuüben.
ich werde jetzt erst einmal versuchen alles an informationen zu verarbeiten und die entsprechenden auskünfte einholen.
vielen dank noch mal.
liebe grüße
claudia
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