Hallo,
ich mache eine Ausbildung.
Gehalt monatlich netto 500,-€. Neben der Ausbildung möchte ich eine Geringfügigebeschäftigung ( 400€) aufnehmen.
Der Arbeitgeber weiß bescheid und hat es auch genehmigt.
Nun meine Fragen:
Muss ich beim Finanzamt was melden oder auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen?
Stimmt es, dass wenn man über 8.004€ im Jahr verdient
durch eine Haupt -und Nebenbeschäftigung,das Finanzamt für die Geringfügigebeschäftigung noch Steuern einzieht?
Wenn meine gesamten Einkünfte 8.004 € übersteigen, dann gibt es keinen Anspruch auf Kindergeld?
ich hoffe, dass ich den Sachverhalt verständlich formuliert habe.
Bedanke mich für die Antworten.