Geringfügigebeschäftigung neben Hauptberuf

Hallo,

ich mache eine Ausbildung.
Gehalt monatlich netto 500,-€. Neben der Ausbildung möchte ich eine Geringfügigebeschäftigung ( 400€) aufnehmen.

Der Arbeitgeber weiß bescheid und hat es auch genehmigt.
Nun meine Fragen:

Muss ich beim Finanzamt was melden oder auf die Lohnsteuerkarte eintragen lassen?

Stimmt es, dass wenn man über 8.004€ im Jahr verdient
durch eine Haupt -und Nebenbeschäftigung,das Finanzamt für die Geringfügigebeschäftigung noch Steuern einzieht?

Wenn meine gesamten Einkünfte 8.004 € übersteigen, dann gibt es keinen Anspruch auf Kindergeld?

ich hoffe, dass ich den Sachverhalt verständlich formuliert habe.
Bedanke mich für die Antworten.

Sorry, da bin ich leider überfragt,
Grüße… siebengebirgler