Geringfügiges Arbeitsverhältnis?

Hallo liebe Wissende,

liegt ein geringfügiges Arbeitsverhältnis vor, wenn die monatlichen Einkünfte unter 400 € liegen, die wöchentliche Arbeitszeit aber bei genau 15 Stunden liegt?

Im Arbeitsvertrag wird der Stundenlohn nicht genannt und unter dem Punkt „Tage/Woche“ und „Stunden/Tag“ ist nichts eingetragen.

Vielen Dank im Voraus

Gruß
Cantharellus

Hallo Cantharellus,

liegt ein geringfügiges Arbeitsverhältnis vor, wenn die
monatlichen Einkünfte unter 400 € liegen, die wöchentliche
Arbeitszeit aber bei genau 15 Stunden liegt?

Ja, da die Grenze von 15 h nicht mehr gilt. Siehe http://www.400-euro.de/400/400-sv.html

Im Arbeitsvertrag wird der Stundenlohn nicht genannt und unter
dem Punkt „Tage/Woche“ und „Stunden/Tag“ ist nichts
eingetragen.

Der Stundenlohn sollte vergleichbar sein mit dem einer Vollzeitkraft, die das gleiche macht.

MfG

Hi Xolophos, vielen Dank für deine Antwort.

Eine Frage habe ich dennoch:

Gilt ein Arbeitsloser, der eine geringfügige Beschäfitgung annimmt, noch als arbeitslos, wenn die Kurzzeitgrenze (15 Std/Woche) überschritten wird?

Aus einem aktuellen Informationsblatt für Bezieher von Arbeitslosengeld geht hervor, dass der Anspruch auf ALG erlischt, sobald die Wochenarbeitszeit 15 Stunden erreicht.

Gibt es diese Regelung noch, oder ist die Information evtl. doch veraltet?

MfG
Cantharellus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Cantharellus,

Gilt ein Arbeitsloser, der eine geringfügige Beschäfitgung
annimmt, noch als arbeitslos, wenn die Kurzzeitgrenze (15
Std/Woche) überschritten wird?

Nein er gilt nicht mehr als arbeitslos. (ich dachte du meinst die Arbeitszeitgrenze die es früher für geringfügige Beschäftigung gab - von arbeitslos hattest du ja bisher nichts geschrieben)

Gibt es diese Regelung noch, oder ist die Information evtl.
doch veraltet?

Die gibts noch. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__119.html (3)

MfG

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