Geringfügiges Gewerbe

Guten Tag,

im Augeblick bin ich als Übersetzer und Dolmetscher tätig, und ich habe den Status eines Freiberuflers. Eine Krankenversicherung habe ich nicht, da ich davon nicht viel halte (Hintergund: erstens bin ich sehr viel im Ausland unterwegs, ergo ich kann im Krankheitsfall nur bedingt auf die deutsche Krankenversicherung setzten, zweitens halte ich die Krankenversicherungsbeiträge unveschämt hoch). Neuerdings wurden mir im Bereich Webdesign und Webhosting Aufträge angeboten, die ich gern wahrnehmen möchte.
Hat jemand eine Idee, wie ich das am besten bewerkstellingen kann, womöglich ohne an meinem aktuellen Status (Freiberufler) zu rütteln und weiterhin auf eine deutsche Krankenversicherung zu verzichten? Wäre ein geringfügiges Gewerbe eine Möglichkeit, ohne direkt auf horende Gebühren bei der Steuerbehörde, Krankenversicherung ect. zu stoßen? Oder sollte ich womöglich Webdesign als künstlerische Tätigkeit interpretieren (was mit Webhostung geschieht, weiß ich in diesem Fall noch nicht).
Danke für Tipps,
Sz.

deutsche Krankenversicherung setzten, zweitens halte ich die
Krankenversicherungsbeiträge unveschämt hoch). Neuerdings

Dann habe ich schlechte Nachrichten für Dich. Inzwischen haben wir Krankenversicherungspflicht für alle. Das bedeutet, dass wenn Du momentan nicht versichert bist und man Dir drauf kommt, alle Beiträge rückwirkend nachzahlen mußt.

Falls Du der Meinung bist, niemand würde es merken, hast Du Dich geirrt. Ab nächsten Jahr kann man seine KV-Beiträge weitgehend von der Steuer absetzen. Was glaubst Du, was Dein Sachbearbeiter denkt, wenn er in Deiner Steuererklärung keine Beiträge findet ?

Hallo,

Danke sehr für die Auskunft. Ich möchte nicht behaupten, dass dies die Ideallösung ist, eine Krankenversicherung in Deutschland jedoch genauso wenig.
Im zweifelsfall - und dehalb auch meine Anfrage an das Forum hier - erwäge ich ein Gewerbe im Ausland zu gründen, mit günstigeren Konditionen. Vorher würde ich mich aber gern informieren, besonders, ob es nicht eine Lösung für folgende Fragen gibt:

  • Sofern ich Einnahmen (brutto) von ca. 15.000 bis 20.000 Euro im Jahr habe, davon ca. 3 Drittel durch Webhosting und Entwicklung von Webseiten inkl. Grafikdesign, welche Art von Gewerbe eignet sich am besten für mich. Geringfügiges Gewerbe oder „normales“ Gewerbe? Worin besteht denn der Unterschied?

  • Kann ich Webentwicklung auch unter künstlerische Tätigkeit abrechnen? Mit etwas Fantasie kann ich mir das vorstellen, jedoch sind Beamte oft wenig für diese Art von Kreativität offen. Oder doch?

Danke schon mal vorab für das Mitdenken,

Sz.

Was ist Geringfügiges Gewerbe?

Danke sehr für die Auskunft. Ich möchte nicht behaupten, dass
dies die Ideallösung ist, eine Krankenversicherung in
Deutschland jedoch genauso wenig.

Es besteht Versicherungspflicht, wie der Vorredner schon sagte. Aber als Selbständiger kannst du dich auch bei der PKV versichern. Wie wär’s mit einer Super-Gau-Police zu Dumpingkonditionen. Falls die Tarife jetzt noch angeboten werden: wenige Euros/Monat Beitrag und die ersten 5T oder 10T an Rechnungen p.a. sind Selbstbehalt. Also bleibst du im Grunde Selbstzahler, hast aber der Versicherungspflicht genüge getan und hast noch einen Schutz, wenn’s wirklich teuer wird, z.B. Intensivstation.

Im zweifelsfall - und dehalb auch meine Anfrage an das Forum
hier - erwäge ich ein Gewerbe im Ausland zu gründen, mit
günstigeren Konditionen. Vorher würde ich mich aber gern
informieren, besonders, ob es nicht eine Lösung für folgende
Fragen gibt:

  • Sofern ich Einnahmen (brutto) von ca. 15.000 bis 20.000 Euro
    im Jahr habe, davon ca. 3 Drittel durch Webhosting und
    Entwicklung von Webseiten inkl. Grafikdesign, welche Art von
    Gewerbe eignet sich am besten für mich. Geringfügiges Gewerbe
    oder „normales“ Gewerbe? Worin besteht denn der Unterschied?

Hääää? Geringfügiges oder normales Gewerbe? Es gibt nur das Gewerbe und damit den Gewerbetreibenden. Ob der dann 1h am Tag arbeitet oder 18h ist seine seine Sache.
D.h. geringfügügige Beschäftigung (Minijob), das ist ein Arbeitsverhältnis zwischen AG und AN.
Bitte auch nicht verwechseln mit Kleinunternehmerregelung.

  • Kann ich Webentwicklung auch unter künstlerische Tätigkeit
    abrechnen?

Die Frage müsste schon mal beantwortet worden sein. Wenn du mit Entwicklung eher Design meinst, also so was wie ein Designer/Künstler. Webentwicklung ist eher Programmierung.

Mit etwas Fantasie kann ich mir das vorstellen,
jedoch sind Beamte oft wenig für diese Art von Kreativität
offen. Genau.

Dumpingkonditionen. Falls die Tarife jetzt noch angeboten
werden: wenige Euros/Monat Beitrag und die ersten 5T oder 10T
an Rechnungen p.a. sind Selbstbehalt.

Mit solchen Ratschlägen sollte man sehr vorsichtig sein. Wer nur einen Umsatz von 20 T€ p.a. macht, ist wohl kaum in der Lage diesen SB zu tragen, wenn er nach einem Unfall oder für eine OP ins Krankenhasu kommt.

Hallo,

vielen Dank für die Information, genaus das ist das, was ich suche. Nordlichts Sorge kann ich nachvollziehen, jedoch wäre diese Krankenversicherung das optimale für mich, besonders WEIL ich die Höhe meiner Einkünfte kenne. Auch Nordlich danke ich sehr für seinen Beitrag.

Sz.

besser als gar nichts
Besser als alles selbst tragen zu müssen. Der Fragesteller zieht gar keinen Krankenversicherungsschutz vor. Da ist ein solcher Super-Gau-Tarif besser als gar nichts.