Hi
Tja, wenn der nix hat (was in den meisten Fällen sein wird)
geht der Geschädigte leer aus. Vater kann doch bei einem über
18 Jahre altem nicht haftbar gemacht werden.
Er war ja auch keine 18. Aber gerichtliche Titel verjähren erst nach 30 Jahren, dass heißt, auch wenn er nach der Tat nichts hat, wird er sich in den nächsten dreißig Jahren wundern, wie schmal seine Lohntüte sein kann.
Aber Du sagst nix zu meinem Wunsch, das Auto des Richters zu
beschmieren. Ist das ebenfalls keine Sachbeschädigung?
Nein. Allerdings kann er dich auch zivilrechtlich belangen. Deswegen sind Bahn und die öffentlichen Verkehrsbetriebe ja so stinkig, weil sie alle wochenlang ihre Fahrzeuge putzen dürfen und keiner strafrechtlich dafür belangt wird.
Ich würde es aber trotzdem nicht probieren, da Richter im allgemeinen sehr gute Juristen sind und sehr schnell etwas konstruieren können. Ich hatte letztes Semester eine Strafrechtsvorlesung, da ging es auch darum, ob das besprühen von Autos Sachbeschädigung ist oder nicht. Die Antwort des Profs war:„Wenn die Farbe dem Lack nichts antut, ist es keine, wenn aber die Scheiben beschmiert werden ist es eine, da die Brauchbarkeit der Scheibe, nämlich durchzusehen, gestört ist. Greift die Farbe den Lack an ist es auch eine, da dann die Brauchbarkeit des Lackes, nämlich Rost zu verhindern, auch gestört ist.“ Aber das war ein Prof, der so weit vom Leben und der Realität entfernt war, dass das wahrscheinlich nur juristische Spitzfindigkeiten waren, die vor Gericht nie durchkämen.
Viele Grüße
(…)
P.S: Immer brav bleiben!
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