Geringfügigkeit und Freiwilliges Soziale Jahr

Guten Morgen,

um herauszufinden, ob ein FSJ-ler (frewilliges solziale Jahr) nebenbei noch eine Geringfügige Beschäftigung aufnehmen kann, habe ich mir von der Mini-job-Zentrale Infomaterial zukommen lassen. Hier heißt es unter anderem: " Nicht zusammengerechnet werden Einkünfte aus 400-Euro-Minijobs und Einkünfte, die neben den 400-Euro-Minijobs aus Wehrdienst, Zivildienst, während einer Elternzeit oder aufgrund von Arbeitslosigkeit von der Agentur für Arbeit bezogen werden. In allen Fällen bleiben die Minijobs sozialversicherungsfrei, sofern das Arbeitsentgelt aus allen Minijobs zusammen nicht mehr als 400 Euro beträgt."

Bin der Meinung, dass dies somit auch für einen FSJ-ler gelten müsste. Eine Sachbearbeiterin (Telefonat) der Minijob-Zentrale hat es mir bestätigt, aber mit meine Frage, ob dies auch für ein und denselben Arbeitgeber gelte, war sie überfragt.

Weiß hier Jemand vielleicht etwas?

Ein FSJ-ler bekommt 350,- Euro „Taschengeld“ wärend seiner „Ausbildung“ von den Freiwilligen Sozialen Diensten, also nicht vom „Arbeitgeber“, wo er beschäftigt wird.

LG
Andy

Hallo

Einkünfte beim selben Arbeitgeber werden addiert und daher dürften die 400 Euro nicht versicherungsfrei sein.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

vielen Dank für die Antwort.
Das sie beim selben Arbeitgeber zusammengerechnet werden, ist mir bekannt, aber hier liegt mein Problem. Kann man bei einem freiwilligen sozialen Jahr von einem Arbeitgeber sprechen? Im Vertrag, der tatsächlich zwischen FSJ-ler und „AG“ geschlossen wird, wird nicht von Arbeitgeber, sondern Einsatzstelle gesprochen. Auch erhält der FSJ-ler ein „Taschengeld“ in Höhe von 170,- Euro.

Bin mir eben nicht sicher, ob man FSJ nicht parallel zum Zivieldienst sehen könnte???

LG