Guten Morgen,
um herauszufinden, ob ein FSJ-ler (frewilliges solziale Jahr) nebenbei noch eine Geringfügige Beschäftigung aufnehmen kann, habe ich mir von der Mini-job-Zentrale Infomaterial zukommen lassen. Hier heißt es unter anderem: " Nicht zusammengerechnet werden Einkünfte aus 400-Euro-Minijobs und Einkünfte, die neben den 400-Euro-Minijobs aus Wehrdienst, Zivildienst, während einer Elternzeit oder aufgrund von Arbeitslosigkeit von der Agentur für Arbeit bezogen werden. In allen Fällen bleiben die Minijobs sozialversicherungsfrei, sofern das Arbeitsentgelt aus allen Minijobs zusammen nicht mehr als 400 Euro beträgt."
Bin der Meinung, dass dies somit auch für einen FSJ-ler gelten müsste. Eine Sachbearbeiterin (Telefonat) der Minijob-Zentrale hat es mir bestätigt, aber mit meine Frage, ob dies auch für ein und denselben Arbeitgeber gelte, war sie überfragt.
Weiß hier Jemand vielleicht etwas?
Ein FSJ-ler bekommt 350,- Euro „Taschengeld“ wärend seiner „Ausbildung“ von den Freiwilligen Sozialen Diensten, also nicht vom „Arbeitgeber“, wo er beschäftigt wird.
LG
Andy