Geringfügigkeits-Richtlinien

Hallo,

ich habe eine Frage zu geringfügig entlohnten Beschäftigungsverhältnissen:

Bisher bin ich davon ausgegangen, das es reicht, wenn mit diesen Arbeitnehmern Arbeitsverträge mit festen Arbeitszeiten abgeschlossen werden, um Stundenaufzeichnungen zu vermeiden.

Nun habe ich bei einer Prüfung der Dt. RV gehört, dass auch bei einem bestehenden Arbeitsvertrag mit fester Stundenzahl laufend Stundenaufzeichnungen geführt werden müssen. Die Dt. RV bezieht sich auf die Geringfügigkeits-Richtlinien. Fehlen Stundenaufzeichnungen, so wird Versicherungspflicht angenommen.

Nun konkret meine Frage: Weiß jemand, ob sich schon Sozialgerichte mit dieser Regelung befasst haben und wenn ja, wie entschieden wurde?

Ich finde diese Regelung nämlich eine Frechheit. Schließlich gibt es keine Stundenbegrenzung mehr für die geringfügig Beschäftigten; wozu also noch Stundenaufzeichnungen führen? Ich weiß, es gibt ein paar Begründungen dafür, doch diese Begründungen sind meiner Meinung nach nicht haltbar.

Außerdem ist das ja nur eine Verwaltungsauffassung.

Vielen Dank schon vorab.

Grüße

Stefan

Hallo Stefan,
ist zwar schon ein paar Tage her, aber vielleicht hilft dir dieser Link weiter. http://www.400-euro.de/400/400-sv.html. Hier hat
sich ein Dozent für Arbeitsrecht über die Thematik 400 € Jobs ausgelassen.
Gruß Martin