Geringfügigkeitsgrenze bei Zinseinkünften

Umstand: Wenn man zu Zeiten vor Einführung der Abgeltungssteuer, also bis einschließlich 31. Dezember 2008 geringfügige Zinseinkünfte (unter ca. 10,-- €uro / Jahr) hatte, so hat das kontoführende Kreditinstitut hierfür üblicherweise keine Steuer (weder Kapitalertragssteuer noch Solidaritätssteuer) abgeführt, auch wenn man keinen Freistellungsauftrag erteilt hatte.

Frage: Ist dies ab 01. Januar 2009, also ab Inkrafttreten der „Abgeltungssteuer“ auch noch so?

Frage: Ist dies ab 01. Januar 2009, also ab Inkrafttreten der
„Abgeltungssteuer“ auch noch so?

Es kam nicht auf die Höhe der Zinsen an sondern auf die Höhe des Zinssatzes.

Die Regelung ist ersatzlos entfallen.