Umstand: Wenn man zu Zeiten vor Einführung der Abgeltungssteuer, also bis einschließlich 31. Dezember 2008 geringfügige Zinseinkünfte (unter ca. 10,-- €uro / Jahr) hatte, so hat das kontoführende Kreditinstitut hierfür üblicherweise keine Steuer (weder Kapitalertragssteuer noch Solidaritätssteuer) abgeführt, auch wenn man keinen Freistellungsauftrag erteilt hatte.
Frage: Ist dies ab 01. Januar 2009, also ab Inkrafttreten der „Abgeltungssteuer“ auch noch so?