Hallo,
R bezieht vorgezogene Altersrente und hat verschiedene Tätigkeiten:
- Angestelltenverhältnis als geringfügig Beschäftigter, Monatsbrutto ca. 350€
- Jugendbetreuer mit Aufwandsentschädigung < 2.400€/Jahr
- freiberufliche pädagogische Tätigkeit
Die steuerliche Situation der ersten beiden Tätigkeiten ist klar, meine Frage betrifft die selbständige Tätigkeit. Arbeitgeber ist ein Verein, es werden zwei Arbeitstunden pro Woche geleistet, spielerisches Vermitteln einer Fremdsprache, und mit ca. 100€/Monat vergütet.
Wie ist diese Vergütung steuerlich zu behandeln? Muss R sich als Freiberufler oder gar Gewerbetreibender beim Finanzamt anmelden oder gibt es da eine Art Geringfügigkeitsklausel?
Vielen Dank für eure Antwort.