Hallo,
eine Person ist Geringverdiener mit ca. 650 €/Monat.
Miete sind 260 €. Die Person wohnt allein.
Laut Internetrecherche und ALG II Rechner würde sie ca. 150 € als Beihilfe bekommen.
Also Antrag holen, ausfüllen und komplett abgeben, inkl. die Kontoauszüge der letzten 3 Monate mit 1000 € minus drauf.
Als dann der Bescheid vom Amt kommt kippt der Antragsteller bald um, da als ablehnende Begründung die Verkaufsaktionen bei Ebay aufgefürht werden. Allerdings macht die Person das aus Hobby bzw. Langeweile, das sie Dinge selbst ersteigert und diese dann aus verschiedenen Gründen n paar Monate später wieder versteigert. Es handelt sich dabei ausschließlich um 1 Euro Auktionen + Versandkosten.
Also hat die Person beim Widerspruch nun alle Verkäufe und Käufe aufgelsitet und somit jeden Monat ein ca. minus von 50 - 100 Euro.
Könnte der Widerspruch nun Erfolg haben ???
Hat jemand sowas schon mal mitgemacht ??
Danke
Hallo
Allerdings macht die Person das aus Hobby bzw. Langeweile, das sie Dinge selbst ersteigert und diese dann aus verschiedenen Gründen n paar Monate später wieder versteigert.
Werden diese Gegenstände zwischendurch auch selber genutzt?
Oder werden sie gekauft, um sie weiterzuverkaufen? Dann wäre es ein Gewerbe, auch wenn nur Verluste gemacht werden. Ein Gewerbe muss angemeldet werden!
Eine Ablehnung wegen Ebay-Aktivitäten ist allerdings Quatsch. Da müssten schon wirklich Einnahmen vorhanden sein. Ich weiß aber nicht genau, wie das hier gewertet werden kann, weil diese Aktivitäten ja anscheinend im großen Umfang stattfinden:
Es handelt sich dabei ausschließlich um 1 Euro Auktionen + Versandkosten … alle Verkäufe und Käufe … Monat ein ca. minus von 50 - 100 Euro.
Wenn man seine alten Klamotten auf dem Flohmarkt oder auch bei Ebay verkauft, dann wird es normalerweise gar nicht angerechnet. Aber wer lauter 1-Euro-Artikel aufkauft und wieder verkauft?
Wenn er es aus Langeweile macht, sollte er sich doch einen Gewerbeschein holen (nebenberufliches Kleinstgewerbe), und versuchen, einen Gewinn zu machen.
Könnte der Widerspruch nun Erfolg haben ???
Müsste eigentlich, ist aber sicher ein schwieriger Fall.
Vielleicht ist es unkomplizierter und weniger aufwändig, Wohngeld zu beantragen. Alg 2 hat eine Menge Nachteile.
Viele Grüße
Hallo,
ja, wohngeld hatte die person bis jetzt, waren 52 €.
Aber wenn ALG II mehr ist, wäre es doch dumm…
ja, es handelt sich um Bekleidung, die mal getragen wird und dann wieder versteigert. Hat Frau eben immer mal was anderes…
Hallo
ja, es handelt sich um Bekleidung, die mal getragen wird und dann wieder versteigert. Hat Frau eben immer mal was anderes…
Das ist natürlich keine gewerbliche Tätigkeit.
Viele Grüße