Geringverdienst

Hallo,

ein Bekannter von mir hat nebenbei ein Gewerbe angemeldet. Sein Vater erledigt dafür ab und zu ein paar Tätigkeiten, die aber wirklich in sehr geringen Umfang sind.
Bis zu welcher Höhe kann mein Bekannter nun Betriebsausgaben als Lohn etc. geltend machen ohne die Tätigkeit seines Vaters anmelden zu müssen (und 20% abzuführen). Von seiten seines Vaters gibt es kein Problem (ist Rentner mit geringen Einkünften).? Gedacht hatte er hier an etwa € 50,- / mtl.

Danke für die Antworten
Christian

Hi,
Lohn ist Lohn und bewirkt, dass dafür Lohnsteuer einzubehalten ist. Der Arbeitgeber haftet für diese Steuer. Freigrenze gibt es nicht.

Viele Grüße
Cirwalda

Hmmm - kurzfristig
Hi!

Bis zu welcher Höhe kann mein Bekannter nun Betriebsausgaben
als Lohn etc. geltend machen ohne die Tätigkeit seines Vaters
anmelden zu müssen (und 20% abzuführen). Von seiten seines
Vaters gibt es kein Problem (ist Rentner mit geringen
Einkünften).? Gedacht hatte er hier an etwa € 50,- / mtl.

Zunächst einmal: Wenn der Vater nicht mehr als 50 Tage im Jahr dort arbeitet, gilt das Ganze als „Kurzfristige Beschäftigung“. Für eine solche müssen keine Sozialversicherungsbeiträge abgeführt werden.

Wenn er Rentner ist: Wie gering sind seine Einkünfte? Vielleicht bleibt er all inclusive unter dem steuerlichen Grundfreibetrag (Existenzminimum). Dann würden keine Steuern anfallen.

Grüße
Guido