Hallo,
mich interessiert folgender Fall:
Person A hat eine vollkommen weiße Weste und erhält eine polizeiliche Vorladung wegen Warenbetrug gegenüber Person B. Es gab keine betrügerische Absicht, was sich jedoch nur schwer beweisen lässt. Der Wert beläuft sich auf 80,00 € und Person A ist sofort bereit, das Geld zurückzuzahlen, hatte bislang nur nicht die nötigen Daten von Person B erhalten können.
Droht Person A ein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnus?