Geringwertiger Warenbetrug + polizeiliche Vorladung = Eintrag ins Führungszeugnis?

Hallo,

mich interessiert folgender Fall:

Person A hat eine vollkommen weiße Weste und erhält eine polizeiliche Vorladung wegen Warenbetrug gegenüber Person B. Es gab keine betrügerische Absicht, was sich jedoch nur schwer beweisen lässt. Der Wert beläuft sich auf 80,00 € und Person A ist sofort bereit, das Geld zurückzuzahlen, hatte bislang nur nicht die nötigen Daten von Person B erhalten können.

Droht Person A ein Eintrag in das polizeiliche Führungszeugnus?

Da für einen Eintrag ins Führungszeugnis eine Strafe von mindestens 90 Tagessätzen erforderlich ist rechne ich mal nicht damit, daß diese Schwelle erreicht wird, wenn das wirklich alles ist…

Hi,

ins polizeiliche Führungszeugnis kommen nur gerichtliche VERURTEILUNGEN ab einer bestimmten Höhe.

Kein Urteil, kein Eintrag.
Urteil unter der Höhe, kein Eintrag.

MFG