Gertät kaputt, immer wieder Eigenverschulden

Guten Abend, liebe Experten.

Wir haben eine Waschmachine von Bosch, die wir 2008 gekauft haben.

Wie ihr alle wisst hat man ja 2 Jahre Garantie auf Geräte.

Nun geht bei der fast noch neuen Waschmachine nach 3 Monaten die Gummimanschette kaputt. Der Techniker, der uns besucht meint sofort, nachdem er die Wohnung betritt, ohne die Machine richtig angeguckt zu haben „Eigenverschulden - sie müssen zahlen“. So als ob die Antwort bereits vor 3 Monaten schon feststand. Ist wahrscheinlich so eine Abzock-Geschäftstrategie…

Aber gut, der Preis ist bezahlt…
Nach nur 2 Monaten…geht die Gummimanschette an der exakt selben Stelle wieder kaputt. Der Techniker kommt wieder vorbei und meint natürlich (wie soll es anders sein) „Eigenverschulden!“ Nur will er dieses Mal 2 Mal so viel haben: 200 €!

Ist das normal…Waschmachine war ohnehin teuer und dann alle 2 Monate einen 2 Mal so hohen Preis zu bezahlen für die Reparatur?
das muss eine magische Waschmachine sein…

Kann man dagegen etwas tun? Das ist doch eine Frechheit…

Wäre dankbar für jeden Ratschlag oder Tipp.

Hallo Michail,

das hast du leider vermasselt.

Wie ihr alle wisst hat man ja 2 Jahre Garantie auf Geräte.

Mag sein - aber was viel wichtiger ist, man hat auf jedes Gerät 6 Monate Gewährleistung.
Und das ist viel interessanter, denn innerhalb dieser 6 Monate muss der Verkäufer nachweisen, das du den Defekt zu verantworten hast, ansonsten wird davon ausgegangen, das der Fehler schon beim Kauf vorlag.
Erst nach diesen 6 Monaten kommt es zur sogenannten Beweislastumkehr.

Der Techniker, der uns besucht meint sofort, nachdem er die Wohnung betritt, ohne die Machine richtig angeguckt zu haben „Eigenverschulden - sie müssen zahlen“.

Da fordert man ihn dann auf, das zu beweisen.
Wenn er das nicht kann, dann fällt das unter Gewährleistung und der Verkäufer muss auf seine Kosten nachbessern.
Wenn er sich weigert, sofort die örtliche Innung und das Ordnungsamt verständigen, auf solche Vögel haben die nur gewartet.

Nach nur 2 Monaten…geht die Gummimanschette an der exakt
selben Stelle wieder kaputt.

Heisst im Klartext, auch noch innerhalb der Gewährleistungsfrist?
Dann gilt die Nachbesserung (= Reparatur) als nicht erfolgreich.
Spätestens beim zweiten erfolglosen Reparaturversuch kann man dann vom Kauf zurücktreten.

Mein Rat: Mit dem Verkäufer über diese Tatsachen reden - lass kein Zweifel daran, das du dich über den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung informiert hast! - und auf eine Lösung drängen.

Wenn er darauf nicht eingeht, Rechtsanwalt konsultieren (und auch das klarstellen, wenn die Gespräche mit dem Verkäufer zu scheitern drohen. Dann werden die meist ganz klein.)

lg, mabuse

Hallo,

Und das ist viel interessanter, denn innerhalb dieser 6 Monate
muss der Verkäufer nachweisen, das du den Defekt zu
verantworten hast, ansonsten wird davon ausgegangen, das der
Fehler schon beim Kauf vorlag.

Nö, so ist das ganz und gar nicht. Das ganze steht in §476BGB (http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html), und da findet man:
„Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.“
Die Beweislastumkehr bezieht sich also allein auf den Zeitpunkt des Mangels, nicht auf den Nachweis des Schuldigen. Und natürlich ist dieser Teil der Frage ein Thema für ‚Allgemeine Rechtsfragen‘ weiter unten. Wo man aber keine konkreten Fälle beschreiben / besprechen darf - die Frage muss also anders formuliert werden.

Ob nun ein Selbstverschulden vorliegt oder nicht, müsste man aus der Nähe beurteilen. Was genau ist denn an der Manschette kaputt gegangen?
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

Und das ist viel interessanter, denn innerhalb dieser 6 Monate
muss der Verkäufer nachweisen, das du den Defekt zu
verantworten hast, ansonsten wird davon ausgegangen, das der
Fehler schon beim Kauf vorlag.

Nö, so ist das ganz und gar nicht. Das ganze steht in §476BGB
(http://dejure.org/gesetze/BGB/476.html), und da findet man:
„Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang
ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei
Gefahrübergang mangelhaft war, es sei denn, diese Vermutung
ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar.“

Öhm.
Das hab ich doch gesagt, oder?

seit Gefahrübergang = Kauf (vielmehr Lieferung)

die Sache bereits bei Gefahrübergang mangelhaft war = Fehler schon beim Kauf

es sei denn, diese Vermutung ist mit der Art der Sache oder des Mangels unvereinbar = muss der Verkäufer nachweisen (denn der Kunde wird das wohl kaum beurteilen können)

Die Beweislastumkehr bezieht sich also allein auf den
Zeitpunkt des Mangels, nicht auf den
Nachweis des Schuldigen.

Das ist jetzt merkwürdig formuliert, aber nichts anderes hab ich doch gesagt, oder?

Und natürlich ist dieser Teil der
Frage ein Thema für ‚Allgemeine Rechtsfragen‘ weiter unten. Wo
man aber keine konkreten Fälle beschreiben / besprechen darf -
die Frage muss also anders formuliert werden.

Da hast du natürlich recht.

lg, mabuse

Hallo,

denn innerhalb dieser 6 Monate muss der Verkäufer nachweisen, das
du den Defekt zu verantworten hast

ist nicht das gleiche wie:

"Zeigt sich innerhalb von sechs Monaten seit Gefahrübergang
ein Sachmangel, so wird vermutet, dass die Sache bereits bei
Gefahrübergang mangelhaft war,…

Einmal geht es um die Ursache des Mangels, einmal um den Zeitpunkt des Mangels. Genauer wird dadurch die Vermutung ausgesprochen, dass der Mangel beim Gefahrenübergang bereits ‚angelegt‘ war, wenn er innerhalb der ersten sechs Monate auftritt.

Die Ursache für den Mangel, das „Verschulden“, muss aber immer der Käufer nachweisen, dafür gibt es keine Beweislastumkehr.

Habe ich früher auch falsch erzählt, aber man hat mich eines besseren belehrt - wenn ich das in ‚allgemeine Rechtsfragen‘ richtig verstanden habe.
Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

und an was ging die Manschette kaputt ?

Habt Ihr dauernd Wäschestücke eingeklemmt beim Türschließen ? Schraubenzieher und Nägel in der Wäsche vergessen ?

Irgendwas muß er Euch doch vorgeworfen haben, denn Schraubenzieher- und Nagelstiche erkennt man schnell…

gruß
dennis