angenommen, Person A wohnt in einem Altbau mit kaum abdichtenden alten Flügeltüren als Wohnungstüre. Familie B aus der Wohnung darunter kocht 3 mal täglich extrem geruchsintensiv. Dieser Geruch setzt sich langanhaltend in der Wohnung von Person A fest. Der Vermieter wurde bereits informiert, meint aber, er könne die Türen nicht abdichten und Familie B auch keine bessere Abluftmöglichkeit schaffen.
Der ständige extreme Essensgeruch wird von Person A allerdings als unzumutbar empfunden.
Welche Rechte hat Person A? Mietminderung?
angenommen, Person A wohnt in einem Altbau mit kaum
abdichtenden alten Flügeltüren als Wohnungstüre. Familie B aus
der Wohnung darunter kocht 3 mal täglich extrem
geruchsintensiv. Dieser Geruch setzt sich langanhaltend in der
Wohnung von Person A fest. Der Vermieter wurde bereits
informiert, meint aber, er könne die Türen nicht abdichten und
Familie B auch keine bessere Abluftmöglichkeit schaffen.
Der ständige extreme Essensgeruch wird von Person A allerdings
als unzumutbar empfunden.
Welche Rechte hat Person A?
Die Türen selber abzudichten die 10€ an Materialfallen sicher unter die Kleinreperaturklausel…ansonsten VM auf Abhilfe verklagen oder ausziehen… Eine Mietminderung ändertja nix am Problem…
Für einen Abhilfeanspruch muss ein Mangel im rechtlichen Sinne überhaupt erstmal vorliegen; für eine Mietminderung zudem eine erhebliche Gebrauchsbeeinträchtigung.
Ein Mangel ist eine negative Abweichung vom vertragsgemässen Zustand. Dieser ergibt sich aus expliziten Eigenschaftszusicherungen, dem bei Anmietung gegebenen Zustand bzw. dem was unter Beachtung aller Einzelfallumstände üblich ist.
Bei Wohnungstüren (und gar Flügeltüren) in einem Altbau mit i.d.R. günstigerem Mietpreis besteht m.E. üblicherweise kein „Dichtigkeits-Anspruch“.
_Wer in einen Altbau zieht, muss damit rechnen und leben, dass die Ausstattung nicht modernsten Ansprüchen genügt. Auch wenn die Wohnung „zugig“ sei, so sei sie damit jedoch nicht mit einem erheblichen Mangel behaftet, der zu einer Mietminderung berechtigen würde.
Denn Mieter können – so das Gericht – immer nur den Standard erwarten, welcher der üblichen Ausstattung vergleichbarer Wohnungen entspricht. Und dabei muss stets auch das Alter des Mietshauses berücksichtigt werden._
(BGH Az.: 9 S 157/05). http://www.vnr.de/vnr/finanzenkapitalanlagen/immobil…
Der ständige extreme Essensgeruch wird von Person A allerdings als unzumutbar empfunden.
Das kann ja sehr vom Auge > Nase/Geruchsempfinden des Betrachters abhängen. Wenn tatsächlich objektiv UNZUMUTBARER EXTREMER Essengeruch von einem anderen Mieter verursacht wird, besteht ggfs. ein Unterlassungsanspruch direkt gegen den Verursacher. Was objektiv unzumutbar + übermässig ist, stellt im Zweifel allerdings ein Gericht fest …
Person A kann ja mal versuchen einen solchen Anspruch gegen den Verursacher gerichtlich durchzusetzen …
Vernünftiger ist es da sicher lediglich ein paar Euro für Dichtgummis zu investieren, als mehrere Hundert Euro für Gerichtskosten.
Zumal selbst bei Bestehen eines Abhilfeanspruchs gegen den Vermieter, dieser i.d.R. die Kosten (Kleinreparatur > Mietvertrag !?) wieder vom Mieter ersetzt verlangen kann.
vielen lieben Dank für die Antwort.
also diese Flügeltüren von Person A haben oben ein Fenster, welches nur eingehängt ist und nicht abgedichtet werden kann.
Kann man wohl nix machen…
LG
Kerrie
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