Hallo! Was bedeutet eine Geruchsbelästigung durch ein Gewerbe (Bsp. Restaurant oder Fleischerei), die das Treppenhaus einer Mietwohnung mit Gerüchen füllen für einen Mieter? V.a. wenn das Geschäft nicht im gleichen Haus liegt sondern dies durch einen Kellerzugang passiert?
Hallo! Was bedeutet eine Geruchsbelästigung durch ein Gewerbe
(Bsp. Restaurant oder Fleischerei), die das Treppenhaus einer
Mietwohnung mit Gerüchen füllen für einen Mieter? V.a. wenn
das Geschäft nicht im gleichen Haus liegt sondern dies durch
einen Kellerzugang passiert?
Hallo, kommt darauf an was per Mietvertrag oder Hausordnung oä. mit dem Vermieter vereinbahrt wurde. Oder ist das Restaurant oä. plötzlich aufgetaucht/neu.
Ich kenne da einen Mietvertragsentwurf (halt so einen kein hypothetischen oder wars Teil der Hausordnung?? wo auch so Sachen wie darf ich eine Sat-Schüssel anbringen etc geregelt wurden) für ein Haus neben einer Schweineweide, wo auf die Geruchsbelästigung hingewiesen wird, ebenso wie auf übliche Geräusche (Hahn krähen, Treckerverkehr)in ländlichem Raum.
Die Formulierung war etwa „Der Mieter ist sich bewusst, dass die Mietsache in einer ländlichen Gegend liegt und sich in direkter Nachbarschaft einer Schweinehaltung befindet. Entsprechende Geräusch- und Geruchsbelästigungen können deshalb nicht mietmindernd geltend gemacht werden, da sie bereits in der Berechnung der Grundmiete berücksichtigt wurden.“
Gruß Susanne
Hallo!
Wenn ein Standardmietvertrag verwendet wurde und eine Zusatzvereinbarung diesbezüglich nicht getroffen worden ist, wäre dies dann ein Grund für eine Mietminderung? Oder mit welchen Konsequenzen müsste ein Vermieter in einem solchen Fall rechnen?
Grüße
Dominik
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Hallo!
Wenn ein Standardmietvertrag verwendet wurde und eine
Zusatzvereinbarung diesbezüglich nicht getroffen worden ist,
wäre dies dann ein Grund für eine Mietminderung? Oder mit
welchen Konsequenzen müsste ein Vermieter in einem solchen
Fall rechnen?
Grüße
Dominik
Hallo, wie ich schon schrieb, es kommt drauf an, ob die Gaststätte oder was es auch ist plötzlich aufgetaucht ist oder schon vorher bestand. Wenn sie schon vorher bestand hat der Mieter schlechte Karten (denn er hätte sie vor einzug gesehen und bedenken äussern können), wenn sie plötzlich aufauchte ist es eher ein Problem des Vermieters, da der Mieter aufmucken könnte. Aber wie es da läuft weiß ich nicht, da ist eher ein Anwalt gefragt, denn das kann sich sicher ganz unterschiedlich ergeben.
Aber es hat sicher seine Gründe weshalb dieser Geruchspassus in den vorgestellten Vertrag aufgenommen wurde, damit eben keiner auf die Idee kommt, er könnte daraus nun etwas konstruieren.
Sprich Standardmietvertrag ist gut als Vorlage, insbes. wenn man eine Standardwohnung vermieten will, muss aber angepasst werden auf die eigenen Bedürfnisse angepasst werden und dann möglichst von einem Fachanwalt überflogenwerden.
Kostet weniger als der spätere Ärger.
Gruß Susanne