Folgender hypothetischer Fall:
Person A ist Besitzer eines 2-Familienhauses.
Person A unterhält in seiner Erdgeschosswohnung dieses Hauses eine hobbymässige Katzenzucht. Fakt ist, das aufgrund der Haltung potenter Kater, ein leichter Geruch in den Hausflur zieht.
Person B mietet die Wohnung darüber. Person B weiss bereits Monate vor Unterzeichnung des Mietvertrages, das Person A die Katzenzucht betreibt. Person B war auch bereits des öfteren vor Abschluss bei Person A zu Besuch. Person B hat auch bereits vor einzug eine Katze bei Person A erstanden, nach Abschluss des Mietvertrages noch 2 weitere.
Inzwischen besitzt Person B 5 Katzen und 2 Hunde.
Da Person B aufgrund diverser Dinge (z.B. laute Musik nach 0:00 Uhr) mündlich von Vermieter A verwarnt wurde, meint dieser nun zurück schiessen zu müssen.
Nun hat Person B sich alle möglichen Bekannten und Verwandten als Zeugen ins Haus geholt, die Bestätigen das ein „Geruch“ im Hausflur vorhanden ist. Auch der Vermieter hat Zeugen, das der Geruch minimal ist, und niemals bis in die wohnung von Mieter B dringen kann.
Nun hat Mieter B über seinen RA mitteilen lassen, das er eine 25% ige Mietkürzung vornimmt.
Anmerkung: $573a über das erleichterte Kündigungsrecht in einem selbstbewohnten 2-Familienhaus ist bakannt.
Frage: Kommt Mieter B mit der Mietminderung durch, obwohl ihm der „Umstand“ vor Vertragsabschluss bekannt war?
Reichen Zeugenaussagen (die auf beiden Seiten vorhanden sind, oder muss Mieter B einen Sachverständigen hinzuziehen?
Gruss Samuray