Geruchsbelästigung Durch KAninchen

Hallo
Seit ich hier wohne hab ich ärger mit den NAchbarn.
Wo sie sich drauf aufhängen ist wie kann man als alleineerziehnede mit 3 Kindern noch Haustiere haben?

Ich habe 3 Kaninchen die den Balkon bewohnen,sie machen ihr Geschaft in eine Katzentoilette die ich täglich reinige,nun soll stärke Geruchsbelästigung vorliegen,nach ANzeige eines Mieters und mein Hund würde ständig bellen,lach.
Auf anraten der Wohngesellschaft habe ich die PErsonen wo ich vermute angezeigt bei der Polizei und der Wohngesellschaft eine Gegendarstellung gesendet mit der Bescheinigung der Polizei über die ANzeige.
Die Polizei war auch bei mir und sie sagten da riecht nichts und das mein Hund bellt wenn fremde kommen ist normal und muss geduldet werden.
Kann man mir die Haltung meine 3 KAninchen auf dem Balkon verbieten ?
Muss ich mfürchten die kündigung zu bekommen oder auch meine seit 10 jahren bei uns lebende Hündin ab geben zu müsse?

Hab da so ANgst vor,auch 2 Nachbarn sagten es riecht nichts und mein Hund ist kaum zu hören.

Hallo,

Also, eine Kündigung wirst du wegen der Haustiere wohl kaum bekommen. So wie du die Tiere hälst, werden tausende von Tieren gehalten und niemand regt sich auf. Und für deine Kinder sind die Tiere doch wichtig!

Was ich hier schreibe, ist aber sehr allgemein. Konkret in deinem Fall kann ich aber nichts sagen, deshalb rate ich dir: Geh zur Wohnungsbaugesellschaft (wirklich hingehen, nicht am Telefon) und frag direkt, ob du Angst wegen einer Kündigung haben mußt.

Auch helfen kann der Mieterverein. Ich habe zwar keine Ahnung, wo du wohnst, aber der Verein ist bundesweit zu finden. Guck einfach mal in deinem Telefonbuch.

Und wenn du wirklich Unterstützung brauchst um dich zu wehren, denke über den Weg zu einem Rechtsanwalt nach. Wenn du mit drei Kindern alleinerziehend bist, wirst du finanziell wohl knapp sein. Macht nichts, der Staat zahlt den Anwalt. Dazu besorge dir beim Amtsgericht einen „Beratungsschein“
(siehst du hier; http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03… )

Kopf hoch, das wird schon.
schönen Gruß Götz

hi
denke wenn es kaninchenböcke sind gibt es geruchsbelästigung
wie wenn man unkastrierte kater hält
ein besuch beim mieterschutzverein ist das allerbeste !!!

Hallo!Ich kann mir nicht denken,dass 3 Kaninchen,die eine Katzentoilette benutzen,und die auch täglich gereinigt wird eine Geruchsbeläastigung darstellen!Ich denke da will ihnen ein netter nachbar eins auswischen!Wenden sie sich doch an ihren Vermieter!Und zeigen sie den netten Menschen an…Angriff ist die beste Verteidigung.
Viel Glück!

Hallo
Seit ich hier wohne hab ich ärger mit den NAchbarn.
Wo sie sich drauf aufhängen ist wie kann man als
alleineerziehnede mit 3 Kindern noch Haustiere haben?

Ich habe 3 Kaninchen die den Balkon bewohnen,sie machen ihr
Geschaft in eine Katzentoilette die ich täglich reinige,nun
soll stärke Geruchsbelästigung vorliegen,nach ANzeige eines
Mieters und mein Hund würde ständig bellen,lach.
Auf anraten der Wohngesellschaft habe ich die PErsonen wo ich
vermute angezeigt bei der Polizei und der Wohngesellschaft
eine Gegendarstellung gesendet mit der Bescheinigung der
Polizei über die ANzeige.
Die Polizei war auch bei mir und sie sagten da riecht nichts
und das mein Hund bellt wenn fremde kommen ist normal und muss
geduldet werden.
Kann man mir die Haltung meine 3 KAninchen auf dem Balkon
verbieten ?
Muss ich mfürchten die kündigung zu bekommen oder auch meine
seit 10 jahren bei uns lebende Hündin ab geben zu müsse?

Hab da so ANgst vor,auch 2 Nachbarn sagten es riecht nichts
und mein Hund ist kaum zu hör

Also, grundsätzlich ist es so, das ein Vermieter die Haltung von Kleintieren nicht verbieten kann… solange diese keine belästigung für Nachbarn darstellen… dazu gehört zum Beispiel auch, das Kaninchen nur in der Wohnung und nicht auf dem Balkon gehalten werden.
Wenn die Kaninchen rein in der Wohnung gehalten werden, dort nur in Käfigen, welche täglich gereinigt werden und nicht frei in der Wohnung laufen, kann der Vermieter dies nicht verbieten, sofern es sich um Zwergkaninchen und nicht um mehr als 2 oder 3 Tiere handelt. Grösse Kaninchen können verboten werden, da diese nicht als Kleintiere, sondern im Grunde genommen, als Nutztiere gelten.
Anders sieht es bei der Hundehaltung aus. Denn Hunde können andere Mitbewohner belästigen, da sie nicht nur bellen, sonder auch den anderen Bewohnern im Hausflur oder Garten begegnen können. Hundehaltung kann also vom Vermieter verboten werden, sobald sich auch nur ein anderer Mitbewohner belästigt fühlt, ein „echter“ grund muss da nicht einmal vorhanden sein, es genügt bereits, das sich jemand an dem Hund stört. Hier hat es sich aber bei so alten Tieren oft bewährt, das freundliche Gespräch mit dem Vermieter zu suchen, ihn darauf aufmerksam zu machen, das diese Hund seinen lebensabend erreicht hat und die „Belästigung“ in absehbarer zeit wohl duch den Alterstot des tieres wegfallen wird. In solchen Fällen zeigen sich die meisten Vermieter einsichtig und lassen die Hundehaltung bis zum ableben des Hundes zu, wenn dann kein neuer angeschafft wird. Vollkommen flasch ist es, hier die Konfrontation mit Polizei usw. zu suchen… denn der Vermieter ist hier im Recht… er kann die Hundehaltung verbieten. die Kaninchenhaltung zwar nicht… aber die Kaninchenhaltung auf dem Balkon… auch wenn da keine offensichtliche Geruchsbelästigung entsteht… es genügt schon alleine, wenn sich andere Mieter dadurch gestört fühlen… z.B. im Sommer, weil sich durch den auch immer entstehenden kot und Urin, fliegen angezogen fühlen würden usw.

Danke euch,hier im Haus ist auch noch ein anderen HUnd,ich habe 2 Mädels und ein Kastriertes Böckchen auf dem Balkon,Weis nicht ob ich hier BIlder reinmachen kann.
Sie haben sehr viel Platz,bei der Polizei war ich und die waren auch schon da,es riecht nichts sagen selbst die ,auch 2 andere Nachbarn sgaen man riecht nichts und meinen hund hört man kaum,wie auch sie is 10 Jahre und schläft den ganzen Tag,bin ja zu Hause.
Die haben was gegen mich weil ich alleine mit 3 Kindern bin,hab von der einen auch schon gesagt bekommen ,wie kann man mit 3 Kindern auch noch Haustiere halten?
DIe wollen mich hier raus haben.Es sind 10 PArterien hier und davon 4,das sind ältere Damen,die hocken auch immer zusammen,haben sich gegen mich verschworen.
WIll doch einfach meine ruhe,der Polizist sagt auch das alles okay is bei mir und ein Hund darf bellen und dies muss sogar geduldet werden da es ja selten vorkommt und nur ist wenn fremde an der Tür stehn was ja scjhon bewiesen wurde.
Hab trotzdem schiss das die damit durchkommen.-
Zur Wohnungsgesellschaft kann ich nicht die ist 900 km weit weg von hier.Geht nur schrieftlich oder telefon das is es ja.

Achso,ich vergahs,die Wohnungsbaugeselschaft sagte ich soll ne Anzeige bei der Polizei machen gegen diese Damen anderst komm ich nicht drumherum meine Unschuld zu beweisen und der Polizist sagte mir auch mir auch das es schon mehr braucht bevor ichmeinen Hund abgeben muss.
Oh man muss wohl abwarten.
Klar meine Kinder sind von Geburt an mit dem Hund zusammen,sie gehört dazu und ich hatte noch nie Probleme,sie ist schon immer ein ruhiger Hund gewesen.
DIe Leute hier im Haus haben meine Kinder und mich beleidigt,mit dem Stock bedroht nur weil ich einmal ne Tüte Müll falsch ein sortiert hab,es ist soviel gewesen das würde hier den Rahmen sprengen das alles auf zu schreiben,klar es ist nur schickane weil sie mich hier nicht loskriegen,wenn das nun nicht fruchtet wirden sie wohl bald das jugendamt auf mich hetzten,sollen se nur habe genug Zeugen inzwischen darunter auch die Polizei wo sagt hier gibts nicht zu beanstanden und riechen tut auch nichts und sauber is auch alles.
SIe kamen ohne Termin,also nichts mit schnell sauber machen oder so

Also, es ist mir hier nicht ganz klar, ob die Frage nun darum geht, ob Haustiere eine Geruchsbelästigung sind oder nicht… oder um einen unsinnigen Nachbarschaftsstreit…
Grundsätzliches habe ich schon beantwortet… so haben auch verschiedentlich Gerichte geurteilt…es ist egal, ob ein anderer Hund im Haus ist… oder andere Leute auch Kaninchen halten, es wird im Einzelfall entschieden und es werden rein Fakten berücksichtig… die Polizei kann da nichts tun… denn das ist hier eine Zivilrechtliche Angelgenheit…
Wem die nachbar nich gefallen, der muss halt unziehen… so ist dies nun einmal!!!
Aber in einem gemeintschaftlichen Mietshaus müssen alle aufeinander Rücksicht nehmen, der Hausbesitzer hat sich auch darum zu kümmern, das von Mietern nicht unnötige Belästigungen für andere ausgehen, denn sonst können diese eine Mitzinsminderung verlangen.
Das Hunde eine Belästigung darstellen, das ist unzählige male bestätigt worden… und auch so entschieden worden. Auch Kaninchen auf einem Balkon können u.U. für andere eine Belästigung darstellen… egal wie viel Platz sie haben, denn der Urin und Kot zieht im sommer unweigerlich mehr Fliegen an, als sonst vorhanden wären. sie müssen also ins innere der Wohnung verbracht werden, wenn sich jemand gestört fühlt.
Hunde dürfen grundsätzlich bellen, das gehört zu einem Hund… aber es gibt kein grundsätzliches Recht auf Hundehaltung in einer Mietwohnung. dies kann der hausbesitzer verbieten, sobald sich jemand gestört fühlt… egal ob ein anderer Mieter auch einen Hund hat oder nicht… denn der Mietvertrag bezieht sich nicht auf die anderen Mieter. Kinder dürfen spielen, lachen, herumrennen und streiten, das ist keine Belästigung und niemand kann etwas sagen.
Also, es hilft hier auf Dauer weder die Polizei zu rufen, noch wohlgesonnenere nachbarn auf die eingene Seite zu ziehen… das verschärft das problem u.U. und spätestens wenn eine der Parteien, welche sich durch die Tierhaltung gestört fühlt, eine Mietminderung verlangt, ist der Vermieter gezwungen zu reagieren… im Regelfall zu ungunsten der Tiere…
also, hier geht es nicht um persönliche Streitereien und Neidereien, sondern um reine Fakten… alles andere wird in einem Streitfall nicht berücksichtigt… also, wenn es nicht gehen soll… umziehen…

Hallo,Ich grüße dich ganz herzlich!
Ich weiß nicht wie deine Baugesellschaft das so hand-
habt.Ich wohne in einem Haus von der EV.Kirche .Vor 4 Wochen zog ein Mann bei uns ein der hatte einen kl.
Hund ( Bei uns ist Tierhalteverbon)er hätte den Hund
abschaffen müssen( Er ist gerade Witwer geworden) Soll
man da NEIN sagen??? Unser Hausmeister kam mit einer
Liste vorbei und wir sollten unsere Meinung dazu äußern
Wenn alle 10 Parteien ja sagen darf er bleiben.Natürlic
haben wir alle unsere Unterschrift gegeben.Bei dir liegt die Sache etwas anders,du hast deinen Hund ja
schon ein paar Jahre( Warum kommen die Beschwerden jetzt erst)Bei deinen Kaninchen liegt die Sache so,was
hat dein Balkon für einen Fußboden??? kann nicht doch
etwas Urin auf den Boden gelangen?? Wenn es Beton ist
saugt der den Urin auf.Um allem aus dem Weg zu gehen
lass dir von deinen Nachbarn eine Unterschrift geben
ob sie sich durch die Tiere gestört fühlen.Außerdem
lade dir Zeugen ein die bestätigen können das alles
in Ordnung ist.Es gibt Menschen denen kann man NIE
etwas recht machen.Ich hoffe ich konnte dir etwas helfe
Ganz liebe Grüße sendet dir Franz Peter Graef!

hallo, da kann ich leider nicht helfen…ist eher etwas für das rechtsbrett…
gruß

Hallo,
soweit ich weiß, dürfen Kleintiere, also Ziervögel,
Hamster, Mäuse, Ratten usw. auch ohne Erlaubnis der
Vermieters gehalten werden. Ob da auch Kaninchen drunter fallen, weiss ich nicht.
Dies müßte aber auf jeden Fall im Mietvertrag geregelt
sein, ob Tierhaltung generell erlaubt ist.
Das Beste ist, sich einem Mieterverein in der Stadt,
oder dem Ort wo man lebt, anzuschließen. (Im Internet nachschaun!)
Man kann gegen einen Jahresbeitrag
von ca. 30-40 Euro, (ist unterschiedlich) beliebig viele
Beratungen dann kostenlos haben. Dazu gehört auch eine rechtliche Beratung von einem Anwalt. Jeder Mieterverein hat eigene
Anwälte, die den Mitgliedern mit Rat und Tat zur Seite
stehen.
Eine Anzeige auf „Verdacht“ bei der Polizei bringt gar
nichts.
Kann mir nicht vorstellen, dass Kaninchen an der frischen Luft eine Geruchsbelästigung sein können.
Mit dem Bellen des Hundes würde ich auch eine rechtliche Beratung bei einem Anwalt einholen, da es
dazu eine Fülle von Urteilen und Rechtsprechungen gibt.
Man muss sich auf jeden Fall an die Ruhezeiten Mittags,
und Abends, und die Nacht über halten. Da sollte der
Hund nicht gerade bellen.
Gut ist es auch direkt mit dem Vermieter, bzw. der
Wohnungsbaugesellschaft Kontakt aufzunehmen, die Sache
dort besprechen, die können am ehesten was machen, oder
Sie in Schutz nehmen, und Ihre Position stärken.
Vielleicht sind diese „Stänkerer“ dort ja schon bekannt, vielleicht haben sie sich schon über andere
Sachen und Mieter unrechtmäßig und häufig beschwert.
Das Thema fällt unter „Nachbarschaftsstreitigkeiten“ und ist heikel wie man weiss.
Man kann sich daher über alles Streiten, es müssen nicht die Kaninchen oder der Hund sein, solche Leute
finden immer einen Grund der sie stört.
Dann ist es eben einfach der Kinderlärm,die Kinder
hüpfen über den Boden, sind im Treppenhaus zu laut usw.
Es ist nur komisch, dass Sie nicht wissen, wer sich
beschwert hat. Das weis man doch normalerweise.
Dann kann man auch den Versuch machen direkt mit demjenigen zu sprechen, was ihn denn so arg stört.
Manchmal ist es kein böser Wille, es gibt „verschrobene“ Leute, deren Mißempfinden man nicht
nachvollziehen kann. Mit Entgegenkommen, oder einem
gütlichen Vorschlag zur Einigung kommt man vielleicht weiter. Es ist leichter zu sagen, ja ich achte darauf,
dass sie „dies“ oder „das“ nicht mehr belästigt,
als jahrelang herumzustreiten. Und der Nachbar fühlt
sich ernst genommen und respektiert und wird ihnen
auch anders begegnen. Einfach mal ausprobieren. Und wenn es doch nichts bringt, kann man immer noch den
rechtlichen Weg suchen.
Dass die einfach so aufhören, glaube ich nicht,
denn diese Leute leben vom Ärger und Streit, den sie
machen. Das ihr „kleiner Erfolg“ an dem sie sich
hochziehen.
Also ich wünsche viel Glück bei der Sache, und lassen
Sie doch mal von sich hören, wie Sie weitergekommen
sind.

Hallo,
generell habe ich in Sachen Mietrecht keine Ahnung, tut mir leid. Jedoch kann ich sagen, dass die Hündin sicher nicht weggegeben werden muß u. die Kaninchen ebensowenig. Da sogar die Polizei da war und weder die Kaninchen noch den Hund als „auffällig“ wahrgenommen haben, ist die Polizei der beste Zeuge, falls die Wohngesellschaft „auf dumme Ideen“ kommt. Ebenso die Beiden Nachbarn, die der Meinung sind das es weder riecht u. die Hündin kaum zu hören ist. Ich würde es sogar auf eine Klage ankommen lassen, Zeugen gibt es genug das die Anschuldigungen nicht stimmen!

Mit freundlichem Gruß
Christiane

Hallo,
wenn Deine Kaninchen nicht stinken musst du nichts befürchten und dein Hund darf auch mal bellen, schau im Internet nach, da gibt es ganz klare Reglungen über Hundegebell.

Ich hätte jetzt aber nichtr gleich eine Anzeige gemacht, sondern hätte versucht mit den Nachbarn zu reden.

ansonsten kann ich Dir jetzt nicht weiterhelfen

Naja das hab ich ja versucht,aber die wo ich besonderst im Verdacht habe macht ja auch nicht mal mehr die Tür auf und da der Vermieter gesagt hat ich soll ne Anzeige machen wegen Verläumndung hab ich dies getan und den Polizist hab ich ja nun auch als Zeuge.
Nun muss ich abwarten was als nächstes passiert.

Hallo,

so wie ich das sehe ist hier rechtlich bereits alles in trockenen Tüchern. Wenn die Wohnungsgesellschaft die Haltung von Haustieren erlaubt, die Polizei als ausführendes Rechtsorgan keine Beanstandungen hat und mehrere unabhängige Zeugen keine Belästigungen feststellen können, sollte nichts passieren.

Vielen dank für eure zahlreichen Antworten.

Ich habe immernoch ärger mit den NAchbarn aber nicht wegen der Kanicnhen sondern nun haben sie sich andere DInge rausgepickt.

Die ober uns hat inzwischen aucheine Abmahnung von unserem Vermieter erhalten das sie uns in Ruhe lassen müssen und die Dinge und beleidigungen zu unterlassen haben.
Inzwischen habe ihc auch einen neuen Partner,seit 5 Moantaen und seit sie wissen das er Polizeibeamter ist,ist es besser geworden,beleidigt als Assoziales Pack werde ich immer noch.

LG an euch