Hallo,
folgender theoretischer Fall:
Ein Bewohner einer Mietwohnung hat in seinem Schlaf- sowie Wohnzimmer die Fenster zum Innenhof. Im Innenhof befindet sich ein Restaurant mit einem Lehmofen, welcher über den Schornstein etwa 5-8m Luftlinie qualmt. Erst seit dem ein etwa 5m hohes Metallrohr auf den Ziegelschornstein aufgesetzt wurde kommt es regelmäßig zu starken Geruchsbelästigungen, da jetzt der Austrittswinkel des Rauches entsprechend ungünstiger ist.
Immer wenn der Ofen angefeuert wird und der Wind ungünstig ist, ist es nicht mehr möglich das Fenster zu öffnen, da der beißende Qualm in die Wohnung zieht.
Der Bewohner hat den Besitzer des Restaurants freundlich darauf hingewiesen, jedoch der Besitzer meinte, er könne nichts machen.
Daraufhin schaltet der Bewohner das Gesundheitsamt ein, welches einen Prüfer vorbeischickt, der eine erhebliche Geruchsbelästigung feststellt. Der Besitzer des Restaurants wird angewiesen Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Dies wird seitens des Besitzers zunächst verweigert und erst nach langem Hin und Her und Androhung von Versiegelung des Ofens, wird eine Rauchwaschanlage sowie ein Ventilator auf dem Schornsteinausgang installiert.
Leider haben diese Maßnahmen, nach subjetivem Empfinden des Bewohners, zu keiner Besserung geführt. Dies hat er dem Gesundheitsamt mitgeteilt, woraufhin ein Bezirksschornsteinfeger den Ofen nochmals überprüfte. Dieser bestätigte, daß bereits das trockendste Holz benutzt wird.
Das Gesundheitsamt stellt darauf hin das Verfahren ein, mit der Begründung, daß es nur zwei Mal täglich zu jeweils 30min stärkerer Rauchbelästigung kommt, wegen der Anfeuerphase des Ofens. Zudem sei es laut Gesetz zuzumuten, daß in 10% der Jahresstunden, also fast zweieinhalb Stunden pro Tag, zu einer Geruchsbelästigung kommen darf.
Diese Information wird dem Bewohner erst ganz zum Schluss mitgeteilt, nachdem bereits über 1 Jahr wegen des Geruchsbeschwerdeverfahrens verstrichen sind.
Meine Frage zu diesem Fall:
Welche Möglichkeiten hat der Bewohner weiter gegen die Geruchsbelästigung vorzugehen?
Kann die chronische Nasennebenhöhlenentzündung, die durch das ständige Einatmen des Qualms nicht begünstigt wird und eventuell dadurch ausgelöst wurde, mit in die Waagschale geworfen werden?
Gibt es Geräte oder Gutachten, die erstellt werden können, um zu beweisen, daß eine erhebliche Raumluftverschmutzung eintritt und so zur Minderung der Gesundheitsqualität führt?
Bei diesem theoretischen Fall wird angenommen, daß es nicht das Bestreben des Bewohners ist die Miete zu mindern. Es geht lediglich um eine gütliche Einigung mit dem Restaurantbesitzer.
Eine Nachbarin des Bewohners hatte zuvor ebenso ein Geruchsbeschwerdeverfahren in die Wege geleitet. Sie ist dann jedoch ausgezogen und das Verfahren wurde ebenso eingestellt.
Grüße,
gilou