Geruchsbelästigung durch Meerschweinchen?

Hallo,
Angenommen, jemand hält sich in einer Mietwohnung Meerschweinchen, wobei der Vermieter das vor dem Einzug auch genehmigte.
Nun beschwert sich ein Nachbar über den Gestank der Meerschweinchen, die allerdings Artgerecht gehalten werden, und auch regelmäßig gesäubert werden.
Könnte der Vermieter in einem solchen Fall die Genehmigung zur Haltung von Meerschweinchen zurückziehen?
Was für Rechte hat der Mieter, der diese Tiere als Geruchsbelästigung empfindet? (Mietreduktion etc.)
Wie steht es mit dem Besitzer der Haustiere? Was hat jener zu befürchten?
Was mich auch interessieren würde, gibt es irgendein Messverfahren, das deutlich zeigt, ab wann eine Geruchsbelästigung vorliegt?
Und wie viel Geruch muss ein Mieter hinnehmen?
Bspw. lässt sich gegen Kochgeruch recht wenig machen, obscon das ja manchmal regelrecht penetrant sein kann.
Viele Grüße,
Josi

Hallo Josi,

Nun beschwert sich ein Nachbar über den Gestank der
Meerschweinchen, die allerdings Artgerecht gehalten werden,
und auch regelmäßig gesäubert werden.
Könnte der Vermieter in einem solchen Fall die Genehmigung zur
Haltung von Meerschweinchen zurückziehen?

Meerschweinchen gehören zu den Kleintieren, zu deren Haltung es grundsätzlich keiner Erlaubnis des Vermieters bedarf.
Eine derart extreme Geruchsbelästigung sollte bei artgerechter Haltung eigentlich nicht vorkommen.

Was für Rechte hat der Mieter, der diese Tiere als
Geruchsbelästigung empfindet? (Mietreduktion etc.)

Das könnte er natürlich machen, wenn er die Belästigung als so extrem empfindet.

Wie steht es mit dem Besitzer der Haustiere? Was hat jener zu
befürchten?

Es wäre wohl zu erwarten, dass sich der Vermieter von der Belästigung selbst überzeugt und entweder die Beschwerde des Nachbarn zurückweist oder den Tierhalter abmahnt, den Zustand abzuschaffen.

Was mich auch interessieren würde, gibt es irgendein
Messverfahren, das deutlich zeigt, ab wann eine
Geruchsbelästigung vorliegt?

Ob es da technische Geräte gibt, weiß ich nicht, aber da sollte das Meßgerät „Nase“ eigentlich ausreichen.

Und wie viel Geruch muss ein Mieter hinnehmen?

Die Rechtsprechung in Sachen Tierhaltung ist an sich schon sehr unterschiedlich. Das Thema Geruchsbelästigung dürfte sehr davon abhängen, wie die beteiligten Personen es empfinden.

Gruß!

Horst

Hallo Josi,

Angenommen, jemand hält sich in einer Mietwohnung
Meerschweinchen, wobei der Vermieter das vor dem Einzug auch
genehmigte.

wie viele Meerschweinchen sind es denn?
Eins? Fünf? Einhundertdreiundsechzig?

Je nachdem kann ich mir schon vorstellen, daß der Geruch erheblich sein kann.

Gandalf