Geruchsbelästigung / Vertragsauflösung

Schönen Guten Tag,

meine Mutter wollte eigentlich die Tage in eine neue Mietwohnung ziehen. Bei der Besichtigung schien alles in Ordnung. Beim Einräumen erster Gegenstände viel erstmals ein modriger Geruch auf. Nach gründlicher Reinigung / Streichen der gesamten Wohnung leider keine Besserung. Nach Rücksprache mit der Vormietern steht fest, dass dieser Geruch wohl schon seit Jahren vorliegt und dies auch der Grund für den Auszug war (die Vormieterin hatte bei der Besichtigung diesbezüglich gelogen). Der starke Geruch war auch der Vermieterin bei Vertragsunterschrift bekannt, da es hier offensichtlich mehrfach Diskussionen mit der Vormieterin gab. Auch weitere Mieter wissen wohl von dem Problem. Die Wohnung ist unter diesen Umständen nicht bewohnbar. Somit müsste meine Mutter zum einen natürlich aus dem Mietvertrag, zum anderen sind natürlich bereits hohe Kosten (durch Ablöse der Küche, Reinigung, Malerarbeiten, Kaution, erste Monatsmiete, neue Möbel) entstanden. Vielleicht hat jemand eine Einschätzung, wie die rechtliche Lage bezüglich einer Vertragsauflösung aussieht und ob es bezüglich der entstandenen Kosten in irgendeiner Form Anspruch auf Schadensersatz geben könnte?

Vielen lieben Dank für eure Hilfe
Ben

Kurz und gut und ohne juristische Begründung, aber auf Basis mietrechtlicher Kenntnisse: keine Erklärungen gegenüber der Vermieterin abgeben, insbesondere den Vertrag nicht anfechten, lieber einen Mieterverein aufsuchen und diesem die Prüfung und Kommunikation überlassen. Schadensersatzansprüche sind denkbar, eine vorzeitige Beendigung des Mietverhältnisses auch.

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