Gerüst auf Stellplatz - Mietminderung?

Hallo,
seit gestern wird Frau E.'s PKW-Stellplatz von einem Gerüst blockiert. Von der Baumaßnahme hatte sie keinerlei Kenntnis, sie stellte einfach Abends fest, das sie dort nicht mehr parken kann. Das Objekt wird von einer Hausverwaltungsfirma verwaltet, von der eigentlich eine solche Information hätte kommen müssen. Frau E. weiß noch nicht wann das Gerüst wieder weg kommt, aber sollte es länger dort stehen überlegt sie ob sie die Miete für den Stellplatz (20 € im Monat) kürzen soll. Baumaßnahmen müsen auch mal sein, keine Frage, aber wenn der Parkplatz dadurch nicht nutzbar ist sieht Frau E. nicht ein auf der Straße parken zu müssen und dafür auch noch Geld zahlen.
Ist in diesem Fal eine Mietminderung des Parkplatzgeldes Gerechtfertigt?

Hallo Edea,

Die Mieterin darf für die Dauer der Nichtnutzbarkeit ihres Parkplatzes die Miete angemessen kürzen. Angemessen wäre wohl in diesem Fall um die Höhe des im Mietvertrag vereinbarten Entgeldes für den Parkplatz. Zu beachten ist allerdings, dass nur für den Zeitraum der Nichtnutzbarkeit gekürzt werden kann. Sinnvoll erscheint es auch dem Vermieter den Mangel anzuzeigen, sodass dieser später nicht behaupten kann, er habe nicht gewusst, durch das Gerüst wird der Parkplatz der Mieterin unbrauchbar. Der Mieter muß allerdings dem Vermieter die Mietkürzung anzeigen und nicht nur einfach den geminderten Mietzins überweisen.
Weiterhin wäre denkbar den Vermieter über Schadenersatzansprüche, hier zum Beispiel die Beträge für Parkplatzentgelde auf der Straße vor dem Haus zu beteiligen. Der Schadenersatzanspruch entsteht jedoch nur, wenn der Vermieter die Nichtnutzbarkeit zu vertreten hat.

Gruß

Joschi