Gerüstaufbau ohne Ankündigung

Hallo zusammen,

nach etwas Stöbern im Archiv habe ich herausgefunden, daß Vermieter ihre Mieter „üblicherweise“ informieren (sollten), wenn am Haus ein Gerüst aufgebaut wird, und daß Mieter auch ihre Hausratversicherung darüber informieren müssen (wenn das in den Versicherungsbedingungen so steht). Besteht die Informationspflicht des Vermieters gegenüber den Mietern wirklich nur dann, wenn (wie in einem älteren Artikel geschrieben) „z.B. während der Arbeiten der Balkon betreten wird oder Lichtverhältnisse durch Plane vor den Fenstern eingeschränkt sind“? Oder muß er generell die Mieter im Vorfeld informieren, wenn er ein Gerüst aufbauen läßt?

Was kann man tun, wenn ein Vermieter den Aufbau eines Gerüstes überhaupt nicht ankündigt? Oder nehmen wir an, er hätte zwar Arbeiten am Dach angekündigt und auch, daß der Speicher für ein paar Wochen nicht benutzt werden kann, aber von einem Gerüst sei keine Rede gewesen (als Laie kann man ja nicht beurteilen, ob z.B. für „Dämmarbeiten“ am Dach ein Gerüst nötig ist oder nicht). Und dann würde plötzlich morgens mit dem Aufbau eines Gerüstes begonnen; der Mieter hätte aber mangels vorheriger Kenntnis gar keine Gelegenheit mehr, vorher die Versicherung zu informieren oder angemessene Vorhänge bzw. einen Sichtschutz an den Fenstern anzubringen, damit die Handwerker nicht in jedes Zimmer hineinschauen können. Oder noch schlimmer, der Mieter wäre ein paar Tage verreist und hätte ein Fenster gekippt gelassen (was ja in einem oberen Stockwerk ohne Balkon kein Problem sein sollte, mit Gerüst aber quasi eine Einladung für Einbrecher darstellt).

Was könnte man in diesem Fall unternehmen? Und angenommen, die Versicherung würde aufgrund des Gerüstes den Beitrag erhöhen, könnte man das auf den Vermieter „abwälzen“?

Auch bezüglich der mangelnden Möglichkeit, tagsüber Fenster zu öffnen, habe ich mich im Archiv schlau gemacht und herausgefunden, daß eine Mietminderung von 5% möglich ist. Allerdings kommt mir das angesichts (hoffentlich bald wieder vorhandener) sommerlicher Temperaturen sehr wenig vor, wenn sich die Wohnung dadurch z.B. extrem aufheizt und die Luft „steht“. Was den Mangel an Wohnkomfort angeht, ist das ja schon fast mit einer ausgefallenen Heizung zu vergleichen. Wäre da nicht eine höhere Mietminderung angebracht? Vor allem in Verbindung mit der Tatsache, daß der Aufbau des Gerüstes nicht angekündigt war?

Was meinen die Experten zu all dem?

Vielen Dank und Gruß
„Raven“

Hallo zusammen,

nach etwas Stöbern im Archiv habe ich herausgefunden, daß
Vermieter ihre Mieter „üblicherweise“ informieren (sollten),
wenn am Haus ein Gerüst aufgebaut wird, und daß Mieter auch
ihre Hausratversicherung darüber informieren müssen (wenn das
in den Versicherungsbedingungen so steht). Besteht die
Informationspflicht des Vermieters gegenüber den Mietern
wirklich nur dann, wenn (wie in einem älteren Artikel
geschrieben) „z.B. während der Arbeiten der Balkon betreten
wird oder Lichtverhältnisse durch Plane vor den Fenstern
eingeschränkt sind“? Oder muß er generell die Mieter im
Vorfeld informieren, wenn er ein Gerüst aufbauen läßt?

Warum sollte er müssen?
Offensichtlich wird renoviert oder verbessert oder Schäden behoben, also doch zum Vorteil des Mieters,…keine besondere Verpflichtung, da die Nutzung der Wohnung dadurch nicht eingeschränkt wird,…

Was kann man tun, wenn ein Vermieter den Aufbau eines Gerüstes
überhaupt nicht ankündigt?

Nichts ,…
Oder nehmen wir an, er hätte zwar

Arbeiten am Dach angekündigt und auch, daß der Speicher für
ein paar Wochen nicht benutzt werden kann, aber von einem
Gerüst sei keine Rede gewesen

Jetzt braucht er ein Gerüst, war vielleicht vorher nicht vorhersehbar,…

(als Laie kann man ja nicht

beurteilen, ob z.B. für „Dämmarbeiten“ am Dach ein Gerüst
nötig ist oder nicht).

Richtig, er als Hausbesitzer konnte dies vielleicht auch nicht,…

Und dann würde plötzlich morgens mit

dem Aufbau eines Gerüstes begonnen; der Mieter hätte aber
mangels vorheriger Kenntnis gar keine Gelegenheit mehr, vorher
die Versicherung zu informieren oder angemessene Vorhänge bzw.
einen Sichtschutz an den Fenstern anzubringen, damit die
Handwerker nicht in jedes Zimmer hineinschauen können.

??? Leichen im Zimmer??

Oder

noch schlimmer, der Mieter wäre ein paar Tage verreist und
hätte ein Fenster gekippt gelassen (was ja in einem oberen
Stockwerk ohne Balkon kein Problem sein sollte, mit Gerüst
aber quasi eine Einladung für Einbrecher darstellt).

Dann würde der Vermieter haften,…

Was könnte man in diesem Fall unternehmen?

Wenn eingebrochen wurde ??

Und angenommen, die

Versicherung würde aufgrund des Gerüstes den Beitrag erhöhen,
könnte man das auf den Vermieter „abwälzen“?

Welche Versicherung erhöht wegen 3 Wochen Gerüst den Beitrag???

Auch bezüglich der mangelnden Möglichkeit, tagsüber Fenster zu
öffnen, habe ich mich im Archiv schlau gemacht und
herausgefunden, daß eine Mietminderung von 5% möglich ist.

Wieso kann man mit einem Gerüst kein Fenster kippen???

Allerdings kommt mir das angesichts (hoffentlich bald wieder
vorhandener) sommerlicher Temperaturen sehr wenig vor, wenn
sich die Wohnung dadurch z.B. extrem aufheizt und die Luft
„steht“.

Wenn ein Gerüst davor steht, fällt ja wohl wenig Sonneneinstrahlung herein, war doch im oberen Absatz beschrieben, dass durch das Gerüst die Wohnung/Zimmer dunkler sei???

Was den Mangel an Wohnkomfort angeht, ist das ja

schon fast mit einer ausgefallenen Heizung zu vergleichen.

Im Sommer heizen???

Wäre da nicht eine höhere Mietminderung angebracht? Vor allem
in Verbindung mit der Tatsache, daß der Aufbau des Gerüstes
nicht angekündigt war?

Sie möchte ich nicht als Mieter haben,…
mfg

Was meinen die Experten zu all dem?

Vielen Dank und Gruß
„Raven“

Oder muß er generell die Mieter im

Vorfeld informieren, wenn er ein Gerüst aufbauen läßt?

Warum sollte er müssen?

Damit z.B. der Mieter seine Hausratversicherung informieren kann?!?

Offensichtlich wird renoviert oder verbessert oder Schäden
behoben, also doch zum Vorteil des Mieters,…keine besondere
Verpflichtung, da die Nutzung der Wohnung dadurch nicht
eingeschränkt wird,…

Das ist ja wohl eine sehr subjektive Aussage. Ich bin der Ansicht, daß es die Nutzung der Wohnung schon sehr einschränkt, wenn man

  1. bei Abwesenheit tagsüber kein Fenster geöffnet lassen kann
  2. während der Arbeiten ständig damit rechnen muß, daß einem jemand in die Wohnung schaut
  3. die Lichtverhältnisse durch das Gerüst eingeschränkt sind
    und und und.

Jetzt braucht er ein Gerüst, war vielleicht vorher nicht
vorhersehbar,…

Kann ich mir nicht vorstellen.

(als Laie kann man ja nicht

beurteilen, ob z.B. für „Dämmarbeiten“ am Dach ein Gerüst
nötig ist oder nicht).

Richtig, er als Hausbesitzer konnte dies vielleicht auch
nicht,…

Dann hätte er sich vielleicht vorher richtig informieren müssen.

der Mieter hätte aber

mangels vorheriger Kenntnis gar keine Gelegenheit mehr, vorher
die Versicherung zu informieren oder angemessene Vorhänge bzw.
einen Sichtschutz an den Fenstern anzubringen, damit die
Handwerker nicht in jedes Zimmer hineinschauen können.

??? Leichen im Zimmer??

Nein. Definitiv nicht. Aber würde es Ihnen behagen, wenn jeder Handwerker uneingeschränkte Sicht in Ihre Wohnung hätte?

Und angenommen, die

Versicherung würde aufgrund des Gerüstes den Beitrag erhöhen,
könnte man das auf den Vermieter „abwälzen“?

Welche Versicherung erhöht wegen 3 Wochen Gerüst den
Beitrag???

Weiß ich doch nicht - deshalb hatte ich ja geschrieben „angenommen“!

Wieso kann man mit einem Gerüst kein Fenster kippen???

Kann man zumindest nicht, wenn man tagsüber nicht zuhause ist. Das ist ja wie eine Einladung an Einbrecher. Kann mir nicht vorstellen, daß eine Hausratversicherung davon begeistert wäre.

Was den Mangel an Wohnkomfort angeht, ist das ja

schon fast mit einer ausgefallenen Heizung zu vergleichen.

Im Sommer heizen???

Habe ich was von Sommer gesagt??? Ich habe es lediglich, was den Wohnkomfort angeht, mit einer ausgefallenen Heizung verglichen. Daß sich das auf den Winter bezieht, war zumindest mir sonnenklar. Ein bißchen mitdenken hilft manchmal…

Sie möchte ich nicht als Mieter haben,…

Wird auch sicher nicht vorkommen. Gott sei dank. Meine Güte, schon klasse, was man hier für „hilfreiche“ Antworten kriegt…

Gruß
„Raven“

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Hallo,

zum Thema gekippte Fenster bei Abwesenheit, könnte sich der Mieter mal über die Obhutspflichten informieren:
http://www.rechtsanwalt.com/355.15312_tipp_obhutspfl…

Diesen Link betreffs Gerüst hast Du im Archiv bestimmt schon gefunden:
/t/mietminderung-durch-geruest/2174769

Gruß
Maja

Hallo Maja,

zum Thema gekippte Fenster bei Abwesenheit, könnte sich der
Mieter mal über die Obhutspflichten informieren:
http://www.rechtsanwalt.com/355.15312_tipp_obhutspfl…

Da heißt es: „Aus Gründen des Einbruchschutzes sind gekippte Fenster zu schließen.“ Aber kann denn gerade bei sommerlichen Temperaturen von einem Mieter verlangt werden, daß er generell bei Abwesenheit (z.B. tagsüber, wenn er in der Arbeit ist) kein Fenster gekippt läßt? Ich denke, wenn jemand in einem höheren Stockwerk wohnt, das nicht gerade per Leiter erreichbar ist, und die Fenster auch nicht über einen Balkon oder anderweitig leicht zugänglich sind, ist das doch mehr als übertrieben. Bei Abwesenheit von mehreren Tagen verstehe ich das ja durchaus, aber bei relativ kurzer Abwesenheit…?

Ehrlich gesagt, bin ich mir über die Verläßlichkeit dieses Artikels nicht ganz im klaren. Da heißt es z.B. „Bei längerer Abwesenheit verlangt die Obhutspflicht vom Mieter, bei der Hausverwaltung einen Schlüssel für eventuelle Notfälle zu hinterlegen.“ Soweit mir bekannt ist, ist so etwas keine Pflicht, sondern nur eine Empfehlung. Aber gut, das ist ein anderes Thema.

Diesen Link betreffs Gerüst hast Du im Archiv bestimmt schon
gefunden:
/t/mietminderung-durch-geruest/2174769

Ja genau, den hatte ich gefunden. Aber er hatte eben nicht alle meine Fragen beantwortet…

Gruß
„Raven“

Hallo,

zum Thema gekippte Fenster bei Abwesenheit, könnte sich der
Mieter mal über die Obhutspflichten informieren:
http://www.rechtsanwalt.com/355.15312_tipp_obhutspfl…

Da heißt es: „Aus Gründen des Einbruchschutzes sind gekippte
Fenster zu schließen.“ Aber kann denn gerade bei sommerlichen
Temperaturen von einem Mieter verlangt werden, daß er generell
bei Abwesenheit (z.B. tagsüber, wenn er in der Arbeit ist)
kein Fenster gekippt läßt? Ich denke, wenn jemand in einem
höheren Stockwerk wohnt, das nicht gerade per Leiter
erreichbar ist, und die Fenster auch nicht über einen Balkon
oder anderweitig leicht zugänglich sind, ist das doch mehr als
übertrieben. Bei Abwesenheit von mehreren Tagen verstehe ich
das ja durchaus, aber bei relativ kurzer Abwesenheit…?

Da heißt es aber auch:"…So handelt ein Mieter grob fahrlässig, wenn er vor Abreise nicht alle Wohnungsfenster in der Weise schließt, dass Wasser nicht ins Wohnungsinnere dringen kann."

Und dieses „grob fahrlässig“ ist dann der Grund, wenn eine Versicherung die Zahlung wegen eines Wasserschadens durch eingdrungenes Regenwasser ablehnt.
In dem Link steht zwar „Abreise“…aber einen ähnlichen Fall gab es vor längerem bei uns im Hause. Der Mieter dachte sich auch nichts dabei, als er seine Fenster auf Kipp lies. Seine Versicherung lehnte den damals enstandenen Schaden wegen grober Fahrlässigkeit ab.
(Man kann es dann zwar drauf ankommen lassen, mancher Richter entscheidet mitunter zugunsten des Versicherungsnehmers, wobei es auch auf die einzelne Wohnsituation und Abwesenheitsdauer ankommt…aber Arbeit hat man auf jeden Fall damit…)

Wenn man dann dem Vermieter gegenüber erwähnt, dass man Fenster auch bei Abwesenheit geöffnet lässt…mit dem Gedanken im Hinterkopf, was durch eintretendes Wasser passieren kann…das sollte jetzt eine gut gemeinte Warnung sein, auf dieses Argument besser zu verzichten.

Diesen Link betreffs Gerüst hast Du im Archiv bestimmt schon
gefunden:
/t/mietminderung-durch-geruest/2174769

Ja genau, den hatte ich gefunden. Aber er hatte eben nicht
alle meine Fragen beantwortet…

Dort steht aber auch, dass man sich mit den anderen Mitmietern zusammentun könnte…hilft das nicht weiter?
Vielleicht gibt es ja noch mehrere Parteien, die das ähnlich störend empfinden?

Gruß
Maja