Gerüstaufbau ohne Ankündigung

Hallo Maja,

zum Thema gekippte Fenster bei Abwesenheit, könnte sich der
Mieter mal über die Obhutspflichten informieren:
http://www.rechtsanwalt.com/355.15312_tipp_obhutspfl…

Da heißt es: „Aus Gründen des Einbruchschutzes sind gekippte Fenster zu schließen.“ Aber kann denn gerade bei sommerlichen Temperaturen von einem Mieter verlangt werden, daß er generell bei Abwesenheit (z.B. tagsüber, wenn er in der Arbeit ist) kein Fenster gekippt läßt? Ich denke, wenn jemand in einem höheren Stockwerk wohnt, das nicht gerade per Leiter erreichbar ist, und die Fenster auch nicht über einen Balkon oder anderweitig leicht zugänglich sind, ist das doch mehr als übertrieben. Bei Abwesenheit von mehreren Tagen verstehe ich das ja durchaus, aber bei relativ kurzer Abwesenheit…?

Ehrlich gesagt, bin ich mir über die Verläßlichkeit dieses Artikels nicht ganz im klaren. Da heißt es z.B. „Bei längerer Abwesenheit verlangt die Obhutspflicht vom Mieter, bei der Hausverwaltung einen Schlüssel für eventuelle Notfälle zu hinterlegen.“ Soweit mir bekannt ist, ist so etwas keine Pflicht, sondern nur eine Empfehlung. Aber gut, das ist ein anderes Thema.

Diesen Link betreffs Gerüst hast Du im Archiv bestimmt schon
gefunden:
/t/mietminderung-durch-geruest/2174769

Ja genau, den hatte ich gefunden. Aber er hatte eben nicht alle meine Fragen beantwortet…

Gruß
„Raven“