Hallo zusammen,
nach etwas Stöbern im Archiv habe ich herausgefunden, daß Vermieter ihre Mieter „üblicherweise“ informieren (sollten), wenn am Haus ein Gerüst aufgebaut wird, und daß Mieter auch ihre Hausratversicherung darüber informieren müssen (wenn das in den Versicherungsbedingungen so steht). Besteht die Informationspflicht des Vermieters gegenüber den Mietern wirklich nur dann, wenn (wie in einem älteren Artikel geschrieben) „z.B. während der Arbeiten der Balkon betreten wird oder Lichtverhältnisse durch Plane vor den Fenstern eingeschränkt sind“? Oder muß er generell die Mieter im Vorfeld informieren, wenn er ein Gerüst aufbauen läßt?
Was kann man tun, wenn ein Vermieter den Aufbau eines Gerüstes überhaupt nicht ankündigt? Oder nehmen wir an, er hätte zwar Arbeiten am Dach angekündigt und auch, daß der Speicher für ein paar Wochen nicht benutzt werden kann, aber von einem Gerüst sei keine Rede gewesen (als Laie kann man ja nicht beurteilen, ob z.B. für „Dämmarbeiten“ am Dach ein Gerüst nötig ist oder nicht). Und dann würde plötzlich morgens mit dem Aufbau eines Gerüstes begonnen; der Mieter hätte aber mangels vorheriger Kenntnis gar keine Gelegenheit mehr, vorher die Versicherung zu informieren oder angemessene Vorhänge bzw. einen Sichtschutz an den Fenstern anzubringen, damit die Handwerker nicht in jedes Zimmer hineinschauen können. Oder noch schlimmer, der Mieter wäre ein paar Tage verreist und hätte ein Fenster gekippt gelassen (was ja in einem oberen Stockwerk ohne Balkon kein Problem sein sollte, mit Gerüst aber quasi eine Einladung für Einbrecher darstellt).
Was könnte man in diesem Fall unternehmen? Und angenommen, die Versicherung würde aufgrund des Gerüstes den Beitrag erhöhen, könnte man das auf den Vermieter „abwälzen“?
Auch bezüglich der mangelnden Möglichkeit, tagsüber Fenster zu öffnen, habe ich mich im Archiv schlau gemacht und herausgefunden, daß eine Mietminderung von 5% möglich ist. Allerdings kommt mir das angesichts (hoffentlich bald wieder vorhandener) sommerlicher Temperaturen sehr wenig vor, wenn sich die Wohnung dadurch z.B. extrem aufheizt und die Luft „steht“. Was den Mangel an Wohnkomfort angeht, ist das ja schon fast mit einer ausgefallenen Heizung zu vergleichen. Wäre da nicht eine höhere Mietminderung angebracht? Vor allem in Verbindung mit der Tatsache, daß der Aufbau des Gerüstes nicht angekündigt war?
Was meinen die Experten zu all dem?
Vielen Dank und Gruß
„Raven“