Gerüstaufbau ohne Ankündigung

Hallo,

zum Thema gekippte Fenster bei Abwesenheit, könnte sich der
Mieter mal über die Obhutspflichten informieren:
http://www.rechtsanwalt.com/355.15312_tipp_obhutspfl…

Da heißt es: „Aus Gründen des Einbruchschutzes sind gekippte
Fenster zu schließen.“ Aber kann denn gerade bei sommerlichen
Temperaturen von einem Mieter verlangt werden, daß er generell
bei Abwesenheit (z.B. tagsüber, wenn er in der Arbeit ist)
kein Fenster gekippt läßt? Ich denke, wenn jemand in einem
höheren Stockwerk wohnt, das nicht gerade per Leiter
erreichbar ist, und die Fenster auch nicht über einen Balkon
oder anderweitig leicht zugänglich sind, ist das doch mehr als
übertrieben. Bei Abwesenheit von mehreren Tagen verstehe ich
das ja durchaus, aber bei relativ kurzer Abwesenheit…?

Da heißt es aber auch:"…So handelt ein Mieter grob fahrlässig, wenn er vor Abreise nicht alle Wohnungsfenster in der Weise schließt, dass Wasser nicht ins Wohnungsinnere dringen kann."

Und dieses „grob fahrlässig“ ist dann der Grund, wenn eine Versicherung die Zahlung wegen eines Wasserschadens durch eingdrungenes Regenwasser ablehnt.
In dem Link steht zwar „Abreise“…aber einen ähnlichen Fall gab es vor längerem bei uns im Hause. Der Mieter dachte sich auch nichts dabei, als er seine Fenster auf Kipp lies. Seine Versicherung lehnte den damals enstandenen Schaden wegen grober Fahrlässigkeit ab.
(Man kann es dann zwar drauf ankommen lassen, mancher Richter entscheidet mitunter zugunsten des Versicherungsnehmers, wobei es auch auf die einzelne Wohnsituation und Abwesenheitsdauer ankommt…aber Arbeit hat man auf jeden Fall damit…)

Wenn man dann dem Vermieter gegenüber erwähnt, dass man Fenster auch bei Abwesenheit geöffnet lässt…mit dem Gedanken im Hinterkopf, was durch eintretendes Wasser passieren kann…das sollte jetzt eine gut gemeinte Warnung sein, auf dieses Argument besser zu verzichten.

Diesen Link betreffs Gerüst hast Du im Archiv bestimmt schon
gefunden:
/t/mietminderung-durch-geruest/2174769

Ja genau, den hatte ich gefunden. Aber er hatte eben nicht
alle meine Fragen beantwortet…

Dort steht aber auch, dass man sich mit den anderen Mitmietern zusammentun könnte…hilft das nicht weiter?
Vielleicht gibt es ja noch mehrere Parteien, die das ähnlich störend empfinden?

Gruß
Maja