gerüstbau ohne meisterbrief geht das

Guten Tag,kann man ein gerüstbau als gewerbe auch
anmelden, habe schon ein gewerbe auf malerarbeiten u. trockenbau, laminat-pakettverlegen angemeldet

Guten Tag,kann man ein gerüstbau als gewerbe auch
anmelden, habe schon ein gewerbe auf malerarbeiten u.
trockenbau, laminat-pakettverlegen angemeldet

moin, versuchen kann man es, google mal: BUH-Ausnahmebewilligung zur Eintragung in die Handwerksrolle!! gute tipps für den Antrag, Vorkenntnisse im Gerüstbau, Kurse- am besten vor 1998
könnten von Vorteil sein. oder sonst als GmbH mit
Konnzessionsmeister

Guten Tag,kann man ein gerüstbau als gewerbe auch
anmelden, habe schon ein gewerbe auf malerarbeiten u.
trockenbau, laminat-pakettverlegen angemeldet

Guten Tag,

Das Gerüstbauhandwerk unterliegt generell der Handwerksordnung.
Ebenfalls unterliegt der Gerüstbau Europaweit diversen Normen und Vorschriften. In Ihrem Fall ist z.B. nicht ganz klar, um welche Art Gerüstbau es sich genau handelt. Unterschieden wird zwischen reinen Arbeitsgerüsten, Trag- und Schutzgerüsten.
Um sich ohne Meisterbrief selbstständig machen zu können, genügt eine 10 jährige Berufserfahrung im Bauhandwerk. Liegt diese nicht vor, kann eine Ausnahmegenehmigung unter Zuhilfenahme eines Konzessionsträgers (Gerüstbaubetrieb) erteilt werden. Ich denke letzteres liegt nicht in Ihrem Sinne, da die betriebliche Leitung dem Träger obliegt.

Für ihr Vorhaben kann Ihnen in jedem Fall nur empfehlen, ihre zuständige Handwerkskammer um Rat zu bitten. Hier erhalten Sie in jedem Fall detaillierte Antworten auf Ihre Fragestellungen.

Mit freundlichen Grüßen

Gavin Huhoff

Guten Tag,als Malerbetrieb darf man Gerüste für seine eigenen Arbeiten aufstellen. Wenn man Gerüste gewerblich für andere aufstellen möchte oder diese Tätigkeit einen erheblichen Anteil einnimmt, muss für die Eintragung in die Handwerksrolle A ein Gerüstbaumeister oder Ingenieur im Betrieb beschäftigt sein, der eine Funktion von mind. Betriebsleiter ausübt, ansonsten ist es „Schwarzarbeit“, welche vom Arbeitsamt verfolgt wird.

Ich hoffe, dass ich Ihnen die Frage ausreichend beantwortet habe.

Hallo Hans-Jürgen,
Gerüstbau ist ein zulassungspflichtiges Gewerbe laut Handwerksordnung Anlage A. Nachzulesen hier:
http://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/PDF/A/anlage-a-zur…
Es gibt Sonderregelungen die es erlauben das du nach sechsjähriger Tätigkeit in leitender Position (mind. Kolonnenführer) trotz fehlenden Meisterbrief ein Gewerbe anzumelden. Nachzulesen hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Handwerksordnung

Meiner persönlichen Meinung nach solltest du es bei deinen bisher angemeldeten Gewerben lassen, da es etwas anderes ist wenn mann hier und da mal ein Einfamilienhaus einrüstet oder sich als Gerüstbauer größeren Herausforderungen stellen musst, Stichwort Industriegerüstbau.
Zumal dir dort ganz einfach die Erfahrung in Sicht auf Tragfähigkeit und Windlasten fehlen dürfte.
Bin jetzt zwar schon ein paar Jahre raus aus dem Geschäft (seit 2005), aber zu meiner Zeit galt die DIN 4420 vielleicht solltest du danach einmal googlen und dir erstmal einen Überblick verschaffen.
Hoffe ich konnte dir helfen
mfg
René

Hallo,

tut mir leid, arbeite seit 10 Jahren nich mehr in dem Beruf und hab daher keine Ahnung mehr zu dem Thema…

MfG
Andre

Hallo und vielen dank für deine antwort hatt mir sehr
geholfen Mfg

Sorry für die verspätete Nachricht, aber ich war mal da wo es schöner ist.

So zu deiner Frage - Nein, für den Gerüstbau benötigst du keinen Meisterbrief, aber du solltest dich aufjedenfall absichern, denn oft passieren in der Anfangszeit durch unachtsamkeit Fehler bzw. Schäden für die du dann Verantwortlich bist.
Gruß

Danke für deine Antwort und noch einen schönen Tag
Mfg : H-Jürgen

Guten tag!
Das geht nur unter bestimmten voráussetzungen wie schon gesagt wurde. mindestens 6jahre im gerüstbaubetrieb tätig in leitender funktion.ferner
darfst du auch nicht jünger sein wie 40 oder 45 ansonsten mußt du zur meisterschule.habe diese genehmigung selbst vor zwei jahren bekommen.muß
jedoch ein bischen für tun.prüfung wird dann an der handwerkskammer abgenommen.einzelheiten mit dem alter mußt du an der handwerkskammer erfragen

gruß uli