Hallo erstmal, ich habe da mal eine kleine Frage.
Stellt Euch vor da gibt es ein altes Ehepaar und einer der beiden verstirbt. Die beiden haben sich eine kleine Immobilie zusammengespart und jeder der beiden Alten ist zu 50% im Grundbuch eingetragen. Bargeld ist natürlich neben der kleinen Rente nicht vorhanden.
Jetzt möchte eines der Kinder sein Erbe antreten (beide haben je ein Kind mit in die Partnerschft gebracht, das Kind des Verstorbenen möchte nun an sein Erbe )
Was tun? Immobilie verkaufen? Hier lebt der Überlebende kostenlos - ist Ihm da Miete zu zumuten und Umzug in dem fortgeschrittenen Alter?
Die beiden A. hatten sich geeinigt der Überlebende erbt alles. Danach die beiden Kinder.
Jetzt weigert sich der Überlebende zu Verkaufen. Kommt er damit durch?
Hallo!
Auf welcher Grundlage will ein Kind jetzt erben ?
Eheleute haben sich geeinigt, es gibt also ein solches Testament, in dem das festgehalten ist.
Denn anders gilt es nicht. Und üblich macht man eine Schutzklausel,falls ein Kind vorzeitig erbansprüche stellen sollte, es soll dann nur Pflichtteil bekommen( in beiden Erbfällen).
Der überlebende kann ja auch auszahlen, nimmt z.B. eine Hypothek auf Haus und Grundstück auf um das Kind auszuzahlen.
Und dem Überlebenden gehört doch in jedem Fall bereits 3/4 des Hauses, nur das 1/4 kann überhaupt beansprucht werden Aber bei 2 Kindern wäre das 1/8 Anspruch.
Den Betrag sollte man auftreiben können. Und wenn Schutzklausel greift, dann wäre es ja nur noch die Hälfte, also 1/16 Anspruch am Haus.
Grundsätzlich kann man sich nicht gegen einen Verkauf, heißt Zwangsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft, wehren,wenn man den Erben nicht mit Geld auszahlen kann.
der Überlebende lebt kostenlos ? Sein gutes Recht, es ist sein Haus. Das Ansinnen des Kindes ist das Problem, es ist schlicht dreist.
MfG
duck313
Hallo,
Aber bei
2 Kindern wäre das 1/8 Anspruch.
Den Betrag sollte man auftreiben können. Und wenn
Schutzklausel greift, dann wäre es ja nur noch die Hälfte,
also 1/16 Anspruch am Haus.Grundsätzlich kann man sich nicht gegen einen Verkauf, heißt
Zwangsversteigerung zur Auflösung der Gemeinschaft,
wehren,wenn man den Erben nicht mit Geld auszahlen kann.
Allen Beteiligen muss klar sein, dass bei einer Zwangsversteigerung ALLE verlieren.
der Überlebende lebt kostenlos ? Sein gutes Recht, es ist
sein Haus. Das Ansinnen des Kindes ist das Problem, es ist
schlicht dreist.
der Überlebende hat hier alle Karten in der Hand und kann soweit als möglich die anstehenden Verfahren in die Länge ziehen. Auch muss beachtet werden. die Verfahren kosten Geld und wie es scheint hat der Erbe keins,
Wenn es dann letztendlich zur Zwangsversteigerung kommt kann der Überlebende das Haus wahrscheinlich für eine geringe Summe ersteigern, einen Kredit aufnehmen und den Erben auszahlen.
grusspeke
Hallo,
Hallo erstmal, ich habe da mal eine kleine Frage.
Stellt Euch vor da gibt es ein altes Ehepaar und einer der
beiden verstirbt. Die beiden haben sich eine kleine Immobilie
zusammengespart und jeder der beiden Alten ist zu 50% im
Grundbuch eingetragen. Bargeld ist natürlich neben der kleinen
Rente nicht vorhanden.
Na, dies ist doch toll, dass die beiden ein kleines Häuschen sich erarbeitet haben.
Jetzt möchte eines der Kinder sein Erbe antreten (beide haben
je ein Kind mit in die Partnerschft gebracht, das Kind des
Verstorbenen möchte nun an sein Erbe )
Scheint ein fieser Mensch zu sein, sollte sich schämen.
Was tun? Immobilie verkaufen? Hier lebt der Überlebende
kostenlos - ist Ihm da Miete zu zumuten und Umzug in dem
fortgeschrittenen Alter?
Warum sollte der überlebende Ehepartner das Häuschen verkaufen?
Ich vermute, dass er schon allein aus der Erinnerung an den Verstorbenen
weiterhin bis zu seinem Lebensende in diesem Häuschen bleiben will.
Bedenke auch „eine alte Eiche sollte man nicht verpflanzen“
Die beiden A. hatten sich geeinigt der Überlebende erbt alles.
Danach die beiden Kinder.
Jetzt weigert sich der Überlebende zu Verkaufen. Kommt er
damit durch?
Aber sicher doch, es ist sein gutes Recht zu entscheiden was er mit seinem Häuschen macht.
Und das fiese Kind hat doch max. nur einen Pflichtanteil von dem hälftigen Häuschen.
Vielleicht wurde dieses fiese Kind sogar von seinem Elternteil enterbt, was unter gewissen Umständen ja auch möglich ist.
Aber dies sollte man mit dem Nachlassgericht besprechen.
Gruß Merger
Hallo erstmal, ich habe da mal eine kleine Frage.
Stellt Euch vor da gibt es ein altes Ehepaar und einer der
beiden verstirbt. Die beiden haben sich eine kleine Immobilie
Die beiden A. hatten sich geeinigt der Überlebende erbt alles.
Danach die beiden Kinder.
Gibt es diese Übereinkunft schriftlich und beiderseits unterschrieben? Dann wäre das ein wechselseitiges Testament, dass die Forderung des Kindes auf den Erbfall des Längestlbenden verschiebt oder bestenfalls einen dazu hälftigen Geldanspruch als Pflichteil forderbar macht.
Die Witwe könnte ihn dann enterben, womit er insgesamt die Hälfte seiner Erbansprüche verlöre.
zusammengespart und jeder der beiden Alten ist zu 50% im
Grundbuch eingetragen. Bargeld ist natürlich neben der kleinen
Rente nicht vorhanden.
Jetzt möchte eines der Kinder sein Erbe antreten (beide haben
je ein Kind mit in die Partnerschft gebracht, das Kind des
Verstorbenen möchte nun an sein Erbe )
Gäbe es dieses Testament nicht, sondern nur ein immerwieder derat bekunden Willen, wäre dem Kind bereits gesetzlich Erbe zugefallen, § 1922 BGB. Damit wäre es Miteigenümer der Immobilie, bei zwei Kindern 1/4 vom Eigentumsanteil des Vaters, also 1/8 des Hauses.
Was tun? Immobilie verkaufen? Hier lebt der Überlebende
kostenlos - ist Ihm da Miete zu zumuten und Umzug in dem
fortgeschrittenen Alter?
Nein, der kann dort weiter leben, müsste aber monatlich dem fordenden Kind 1/8 fiktive Miteiennahmen nach ortsüblichem Mietpreisspiegel des Hauses abzüglich der eigenen anteiligen Lasten- und Kostentragungspflicht als Miteigentümer in dieser Höhe als Nutzungsanteil überweisen. Diesen erwartet schlappen Hunderter kann man sicher aufbringen und ihm nunmehr durch testamenatrische Enterbung zeigen, was man davon hält 
Jetzt weigert sich der Überlebende zu Verkaufen. Kommt er
damit durch?
Ja. Jedenfalls solange der fordernde Erbe keine Teilungsversteigerung betreibt.
G imager761
Hallo erstmal, ich habe da mal eine kleine Frage.
Stellt Euch vor da gibt es ein altes Ehepaar und einer der
beiden verstirbt. Die beiden haben sich eine kleine Immobilie
zusammengespart und jeder der beiden Alten ist zu 50% im Grundbuch eingetragen.
also geht es zur Zeit um die Hälfte des Hauses die zwischen Überlebendem und Kind des Verstorbenen geteilt wird.
Bargeld ist natürlich neben der kleinen
Rente nicht vorhanden.
Jetzt möchte eines der Kinder sein Erbe antreten (beide haben
je ein Kind mit in die Partnerschft gebracht, das Kind des
Verstorbenen möchte nun an sein Erbe )
Was tun? Immobilie verkaufen? Hier lebt der Überlebende
kostenlos - ist Ihm da Miete zu zumuten und Umzug in dem
fortgeschrittenen Alter?
Die beiden A. hatten sich geeinigt der Überlebende erbt alles.
Mit gültigem Testament?
Wenn ja sollte dort geregelt sein wer was wann bekommt.
Natürlich kann dieses Kind dann seinen Pflichtteil verlangen und sofern der Überlebende nicht auszahlen kann bis zur Zwangsversteigerung treiben.
Danach die beiden Kinder.
Jetzt weigert sich der Überlebende zu Verkaufen. Kommt er
damit durch?
Nehmen wir an es gibt kein Testament, dann erbt das Kind des Verstorbenen die Hälfte (hier also 1/4 des Hauses)
Das Kind des überlebenden Ehepartners hat keine Erbsansprüche da es nicht das leibliche Kind ist (ich gehe davon aus, dass die Kinder nicht vom jeweils anderen Partner adoptiert wurden).
Und ja - das Kind kann eine Auszahlung des Erbteils verlangen, notfalls eine Teilungsversteigerung zur Erbauseinandersetzung.
Auch könnte dieses Kind eine Miete für das von ihm geerbte Viertel des Hauses verlangen.
Das Kind des Überlebenden erbt dann irgendwann einmal die übrigen 3/4 - weil auch hier einzigster Erbe.
Für den Erb"geier" wäre es also rentabler sich jetzt zu einigen und später die Hälfte zu bekommen wie von den Elternteilen gewünscht.
Ein Beratungsgespräch bei einem Fachanwalt für Erbrecht wäre vielleicht nicht unbedingt die schlechteste Investition.
Krümelchen