Hallo!
Vorab… ich habe schon im Forum gesucht und nichts passendes gefunden.
Ich besuche ab August 2010 ein Kolleg (2. Bildungsweg Abitur, ganztägig) und erhalte von da an Schüler-Bafög. Mit Beginn bin ich 22 und zum Ende 25 Jahre alt. Soweit ich weiß, kann ich mich für diese Zeit wieder bei einen Eltern gesetzlich familienversichern. Meine Frage ist jetzt allerdings, ob es dafür auch Einkommensgrenzen gibt in Bezug auf Bafög und Kindergeld oder ob diese (wenn es sie gibt, ich nehme es an) nur für ein Einkommen durch Tätigkeiten gelten?
Vielen Dank schon mal im Voraus! Mir wäre sehr geholfen!
VG, Sandra