Ges.Familienversicherung / Einkommensgrenzen

Hallo!

Vorab… ich habe schon im Forum gesucht und nichts passendes gefunden.

Ich besuche ab August 2010 ein Kolleg (2. Bildungsweg Abitur, ganztägig) und erhalte von da an Schüler-Bafög. Mit Beginn bin ich 22 und zum Ende 25 Jahre alt. Soweit ich weiß, kann ich mich für diese Zeit wieder bei einen Eltern gesetzlich familienversichern. Meine Frage ist jetzt allerdings, ob es dafür auch Einkommensgrenzen gibt in Bezug auf Bafög und Kindergeld oder ob diese (wenn es sie gibt, ich nehme es an) nur für ein Einkommen durch Tätigkeiten gelten?

Vielen Dank schon mal im Voraus! Mir wäre sehr geholfen! :smile:

VG, Sandra

Hallo,

für den Familienhilfeanspruch der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es eine Einkommensgrenze. Diese beträgt ab 2010 monatlich 365 €.
Das Kindergeld und BAföG gehören nicht zum Einkommen in diesem Sinne. Hierzu gehören nur Einkünfte aus Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer, Selbständiger, Zinseinkünfte, Mieteinkünfte. Bei einem Nebenjob als Arbeitnehmer erhöht sich die obige Grenze auf 400 € mtl.
Zum Nachlesen: (gilt nicht nur für Studenten, sondern auch für Schüler)
http://www.versicherungswissen.org/Studenten/Familie…

Gruß Woko