Ges. Krankenversicherung bei Witwenpensionsbezug

Hallo, guten Tag
ich hab da mal ne Frage: XY ist Arbeitnehmerin, erhält z.Zt. ALG I und ist bei einer KK pflichtversichert. Gleichzeitig bezieht sie eine Witwenpension (ihr Mann war Beamter). Auch von dieser Einnahme werden Krankenkassenbeiträge abgezogen. Wenn XY sich nun selbständig macht, und/oder nicht mehr arbeiten geht, wenn ALG-Bezug endet, bleibt sie dann krankenversichert, oder muss sie sich dann um eine private Krankenvers. bemühen. Die Pension wird wie Einkommen behandelt, es gibt also eine monatliche „Gehaltsabrechnung“ mit Abzug von Lohnsteuer, Soli, KV und PV.
Danke im Voraus für Eure Einschätzungen

Hallo,
die Person bleibt gesetzlich Krankenversichert. Unter Umständen macht eine Private Krankenversicherung Sinn, dies muss aber sorgsam erwogen werden.
Gruß Joerg Koenig

Hallo,

nur eine Verständnisfrage: Auf welcher Basis bleibe Person XY hier denn gesetzlich versichert?

Grüße
Florian

Hallo,
GKVWSG.
Gruß Joerg Koenig

Hallo,

bedeutet „sich selbständig macht“, dass sie eine selbständige Tätigkeit aufnimmt oder nur, dass sie sich nun selbst versichern muss.

In beiden Fällen kann sie dies bei ihrer bisherigen Krankenkassen tun.
Die Beiträge errechnen sich aus ihrem Einkommen und dort zählt natürlich auch die Witwenpension dazu.
Dollte bisher von der Pension der KV-,PV-Beitrag abgezogen worden sein, so ändert sich das mit Beginn der Weiterversicherung. Dann
muss sie selbst die Beiträge aus ihrem Einkommen an die Kasse zahlen.

Gruß

Czauderna